Zum Hauptinhalt springen

Ersetzungsantrag zum TOP 6.3.2 "1. Ordnungsbehördliche Verordnung für 2016 über das Offenhalten von Verkaufsstellen...

Änderungsantrag zum TOP 6.3.2 der Ratssitzung am 15.12.2015

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Ersetzungsantrag zu TOP 6.3.2 auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu nehmen:

 

 

Beschluss:

Der Beschlusstext wird wie folgt ersetzt:

1.    Der Rat beschließt die Vorlage 2011/2015 zurückzustellen und beauftragt die Verwaltung, diese unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes 8CN 2.14 vom 11.11.2015 zu überarbeiten.

2.    Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, den Kölner Kriterienkatalog zu möglichen Sonntagsöffnungen unter Einbeziehung der nach dem LÖG anzuhörenden Institutionen neu zu fassen.

 

 

Begründung:

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk hat mit Runderlass vom 20.11.2015 um Beachtung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes gebeten. Darin heißt es u.a. "Das Urteil entfaltet auch Wirkung auf die Anwendung des LÖG NRW". Die Anwendbarkeit dieser Entscheidung des BVerwG ergibt sich damit unmittelbar aus dem Runderlass des Ministeriums.

Das Bundesverwaltungsgericht erklärte eine Rechtverordnung der Gemeinde Echingen für rechtswidrig. Die Gemeinde hatte Sonntagsöffnungen anlässlich eines Frühjahrsmarktes erlaubt. Das BVerwG erklärte zu seiner Entscheidung: "Bei verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift ist die Öffnung von Verkaufsstellen mit uneingeschränktem Warenangebot nur dann mit dem Sonntagsschutz vereinbar, wenn der Marktund nicht die Ladenöffnung den öffentlichen Charakter des Tages prägt. Dazu muss der Markt für sich genommen – also nicht erst aufgrund der Ladenöffnung – einen beträchtlichen Besucherstrom anziehen, der die zu erwartende Zahl der Ladenbesucher übersteigt."

Bei Beachtung dieser Anwendungsvorschrift ist eine große Zahl der für das erste Halbjahr geplanten Sonntagsöffnungen, für die Anlässe/Themen geschaffen wurden, bei sorgfältiger Prüfung nicht mehr genehmigungsfähig. So zum Beispiel:

10.04.2016

Kernbereich Innenstadt: ShoppingSonntag, Thema Sport

Rodenkirchen:                  Vernissage

Longerich:                          Bewegungsspiele

29.05.2016

Braunsfeld:                        Anlass Minigolfturnier

Neustadt-Süd:                   Lerne Dein Veedel kennen

Porz City:                            Autofrühling

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez.

Michael Weisenstein

Fraktionsgeschäftsführer

DIE LINKE

 

Zum Änderungsantrag

Zurück zum Kopf der Seite