Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW und soziale Mindeststandards für Köln
Gemeinsamer Antrag der Linken, Piraten und Deine Freunde zur Ratssitzung am 24.03.2015
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Antragsteller bitten Sie, folgenden Ratsantrag auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates am 24.03.2015 aufzunehmen:
Der Rat beschließt:
- Die Verwaltung wird aufgefordert, mit dem Land NRW Verhandlungen über die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Köln zu führen. Dabei ist zu berücksichtigen:
- Die für die Stadt Köln eventuell entstehenden Kosten müssen vollständig vom Land NRW refinanziert werden.
- Die Notunterkunft des Landes NRW in der Boltensternstraße 10 soll in der Planung berücksichtigt werden.
- Die Erstaufnahmeeinrichtung soll an mehreren Standorten realisiert werden. Eine Massenunterkunft wie in der Herkulesstrasse soll unbedingt vermieden werden.
- Die Flüchtlinge in der NRW-Erstaufnahmeeinrichtung werden vollständig auf die Kölner Quote zur Unterbringung der Flüchtlinge angerechnet.
- Die Erstaufnahmeeinrichtung soll nach modernen Unterbringungsstandards errichtet werden. Die Verwaltung wird daher beauftragt, auf Grundlage der aktuellen Diskussion auf Landesebene hinsichtlich der Qualitätsstandards für die Landeseinrichtungen ( Richtlinien des Landes NRW und des Projektberichtes "Unterbringung von Asylbewerbern in nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen") mit dem Land Qualitätsstandards zu verhandeln, mit dem Ziel, diese von Beginn an bei der Realisierung der Erstaufnahmeeinrichtung zu berücksichtigen.
- Das Land NRW als Träger muss die Einhaltung der Qualitätsstandards regelmäßig überprüfen und mit der Stadt Köln regelmäßig Qualitätsdialoge über die Arbeit der Einrichtung führen. In den Gesprächen mit dem Land wirkt die Kommune darauf hin, dass die Trägerschaft an bewährte ortsansässige Träger vergeben wird.
- Der Runde Tisch für Flüchtlingsfragen wird in diesen gesamten Prozess fest mit einbezogen. - Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen umgehend ein Konzept für Mindeststandards für Kölner Flüchtlingseinrichtungen zu entwickeln. Grundlage ist die aktuelle Diskussion auf Landesebene hinsichtlich der Qualitätsstandards für die Landeseinrichtungen (Richtlinien des Landes NRW und des Projektberichtes "Unterbringung von Asylbewerbern in nordrhein-westfälischen Aufnahmeeinrichtungen").
Diese Mindeststandards sollen dann Anwendung finden, wenn in besonders zu begründenden Fällen die "Leitlinien für die Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Köln" nicht angewandt werden können. - Der Rat der Stadt Köln bekräftigt die Gültigkeit der Leitlinien zur dezentralen Unterbringung. Die Erarbeitung von Mindeststandards soll diese keinesfalls ablösen, sondern ist ein erster Schritt auf dem Weg zur uneingeschränkten Wiedereinhaltung der Leitlinien.
Begründung:
Seit vielen Monaten wird im Kölner Stadtrat über die Errichtung einer Erstaufnahmeeinrichtung des Landes NRW in Köln diskutiert. Die Situation hat sich aber verändert, denn weitere tausende Geflüchtete kommen nach Köln. Eine Erstaufnahmeeinrichtung mit Qualitätsstandards wäre eine Verbesserung gegenüber der aktuellen Situation.
Durch inzwischen viele sehr unterschiedliche Einrichtungen, bei denen die Kölner Leitlinien nicht angewandt werden, müssen bessere Bedingungen geschaffen werden. Fast alle neuen Flüchtlingseinrichtungen - außer den beschlossenen Systembauten für 80 Personen - entsprechen nicht mehr den Leitlinien, dazu gehören auch die sog. Hotelbetriebe. Standards müssen mit dem Runden Tisch für Flüchtlingsfragen entwickelt werden. Der Projektbericht des Landes NRW kann dazu eine Richtschnur sein, zum Beispiel beim Beschwerdemanagement - hier sind 0,5 Personalstellen pro 500 Flüchtlinge in den NRW-Mindeststandards vorgesehen.
Nach den Erfahrungen mit den Landesaufnahmen in Essen und Burbach muss in Köln ein besonderes Kontrollsystem für eine eventuelle Landesaufnahme etabliert werden. Die "EU-Richtlinie 2013/33/EU des Europäischen Parlaments und Rates vom 26. Juni 2013 zur Festlegung von Normen für die Aufnahme von Personen, die internationalen Schutz beantragen" muss bis spätestens zum 15. Juli 2015 in NRW und Köln umgesetzt werden. Köln sollte deshalb bereits jetzt Standards entwickeln, die die Bedürfnisse besonders schutzbedürftiger Personen berücksichtigen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Minderjährige, Schwangere sowie Folter- und Vergewaltigungsopfer.
Zukünftig braucht Köln umfassende Qualitätsstandards für die Unterbringung von Flüchtlingen. Prüfkriterien für Standards sollten für alle regulären Gemeinschaftsunterkünfte, aber auch nach Möglichkeit für Notunterkünfte in Köln entwickelt werden. Um die Einhaltung der Standards effektiv kontrollieren und durchsetzen zu können, sollten überdies wirksame Mechanismen entwickelt werden, die eine regelmäßige, unangekündigte und anlasslose Überprüfung der Flüchtlingsunterkünfte erlauben. Solch ein Kontrollsystem und Qualitätsmanagement bietet beispielsweise der sächsische Heim-TÜV. Dort konnte der Zustand vieler Gemeinschaftsunterkünfte durch diese Kontrollpraxis in wenigen Jahren nachhaltig verbessert werden konnte. Die Stadt Köln braucht transparente Kriterien, die auch überwacht werden können und keine Standards, die nach Gutdünken aushebelt werden können.
Generell sollte die Stadt Köln die dezentrale Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen der Beherbergung in Gemeinschaftsunterkünften vorziehen, da sie der sozialen Isolation und der Stigmatisierung von Flüchtlingen in den Gemeinden entscheidend entgegenwirkt und erfahrungsgemäß die Akzeptanz seitens der Einwohner im Wohnumfeld fördert.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer DIE LINKE
Gez. Thomas Hegenbarth, Sprecher Piratengruppe
Gez. Thor Zimmermann, DEINE FREUNDE

