Die Stadtwerke-Affäre – Wissen und Beteiligung

AnfragenRat

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu nehmen:

Durch ihren Versuch, abseits der Öffentlichkeit einen neuen, hauptamtlichen Vorstandsposten bei den Kölner Stadtwerken zu schaffen und diesen direkt mit dem bisherigen SPD Fraktionsvorsitzenden Martin Börschel zu besetzen, haben Herr Börschel selbst, Bernd Petelkau, der Fraktionsvorsitzende der CDU, Kirsten Jahn, die Fraktionsvorsitzende der Grünen und der Fraktionsgeschäftsführer der Grünen, Jörg Frank, dem Ansehen der Kölner Politik schweren Schaden zugefügt. Es wurde deutlich, dass Postengeschacher und Klüngel nicht eine vergangene Geschichte der 1990er und des Anfangs der 2000er Jahre sind. In neuem Gewand spielen sie auch heute noch eine Rolle im Wechselspiel aus Konkurrenz und Kumpanei zwischen den drei großen Fraktionen CDU, SPD und Grüne.

Wie ernst die Situation ist, macht die Reaktion der Staatsanwaltschaft deutlich. Diese hat zwar keine Ermittlungen wegen Veruntreuung eingeleitet, weil der Stadt (bisher) kein finanzieller Schaden entstanden ist. Diese Begründung legt aber im Umkehrschluss nahe, dass die beabsichtigte Ämterpatronage Veruntreuung gewesen wäre. Es wird rechtlich zu prüfen sein, ob hier nicht auch wechselseitige Bestechungen vorliegen.

Anfangs wurde von den beteiligten Fraktionen Aufklärungswille demonstriert und – zumindest bei Grünen und SPD – personelle Konsequenzen in der Fraktionsspitze angekündigt. Mit dem Nachlassen der öffentlichen Aufmerksamkeit erlahmt der Aufklärungswille deutlich. Bis heute wurde weder seitens der SPD, der CDU noch der Grünen öffentlich gemacht, wie der gesamte Deal aussah, zu dem die Schaffung und Besetzung des Stadtwerkepostens gehörte.

Fraktionen und auch die Fraktionsspitzen sind gegenüber dem Rat nicht rechenschaftspflichtig. Wenn sie nicht durch ihre Partei oder Fraktion dazu genötigt werden, dann wird es durch die Fraktionsspitzen von SPD, CDU und Grünen wohl keine weitere Aufklärung geben.
Im Gegensatz dazu hat die Stadtverwaltung gegenüber dem Rat eine Informationspflicht. Der Rat hat die Aufgabe, die Arbeit der Verwaltung zu kontrollieren und das ist nur möglich, wenn die Verwaltung die hierzu notwendigen Informationen herausgibt.

Diese Pflicht betrifft auch die Oberbürgermeisterin als Chefin der Verwaltung. Ihr Handeln in der Stadtwerke-Affäre, ihre Gespräche mit Akteuren und ihr Wissen über weitere Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Schaffung und Besetzung des Vorstandspostens sind wichtige Informationen zur Überprüfung der Arbeit der Verwaltung durch den Kölner Rat.

Berichte in den Kölner Medien machen deutlich, dass die Oberbürgermeisterin früher und mehr Informationen hatte, als von Ihr bislang mitgeteilt worden ist. Ein Pressestatement der Oberbürgermeisterin in Reaktion auf diese Presseberichte kann nur als ausweichend bezeichnet werden. In diesem Zusammenhang stellt die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen:

1. Am 9. April 2018 trafen sich Oberbürgermeisterin und Martin Börschel zu einer gemeinsamen Sitzung:

Wie verlief dieses Gespräch, welche Personen waren zu welchen Themen anwesend und was waren die Inhalte des Gespräches am 9. April zwischen Oberbürgermeisterin Reker und Herrn Börschel, insbesondere: Sprach die Oberbürgermeisterin mit Herrn Börschel über den Stadtwerke-Konzern, die Schaffung eines hauptamtlichen Vorstandspostens und dessen Besetzung?

2. „Gerüchte“ und „verdichtete Gerüchte“ vor dem 17. Mai:

Im Interview des Kölner Stadt-Anzeiger vom 26.5.2018 über die Halbzeitbilanz der Oberbürgermeisterin erklärte Frau Reker: „Es gab Gerüchte – so wie es hier viele Gerüchte gibt … Ich hatte vage gehört, dass Herr Börschel Geschäftsführer bei den Stadtwerken werden soll …“

a) Wann erhielt die Oberbürgermeisterin die ersten Hinweise oder hörte die ersten „Gerüchte“, über die beabsichtigte Schaffung und unmittelbare Besetzung eines hauptamtlichen Vorstandspostens beim Stadtwerke-
Konzern, wer waren die Quellen und wer die Übermittler dieser Informationen?

b) Ist die Oberbürgermeisterin (oder ihre Mitarbeiter) diesen Informationen nachgegangen, z.B. durch Nachfragen bei den Fraktionsspitzen von SPD, CDU und Grünen, bei Vorstandsmitgliedern des Stadtwerke-Konzerns oder bei Mitgliedern des Aufsichtsrates? Falls ja: mit welchem Ergebnis? Falls nein: Warum hat sie nicht versucht, die Hinweise auf diesen dreisten Versuch der Postenschieberei aufzuklären?
In der Presseerklärung des Pressesprechers der Oberbürgermeisterin vom 7. Juni wurde davon gesprochen, dass sich die Gerüchte am Sonntag, den 15. April, „verdichteten“.

c) Wie muss man sich diese Verdichtung vorstellen, welche Informationen trugen zu dieser Verdichtung bei, wer waren die Quellen und wer die Übermittler dieser Informationen?

d) Ist die Oberbürgermeisterin (oder ihre Mitarbeiter) diesen „verdichteten Gerüchten“ nachgegangen, z.B. durch Nachfragen bei den Fraktionsspitzen von SPD, CDU und Grünen, bei Vorstandsmitgliedern des Stadtwerke-Konzerns oder bei Mitgliedern des Aufsichtsrates? Falls ja: mit welchem Ergebnis? Falls nein: warum nicht?

3. Personal-Deals unter Beteiligung der Oberbürgermeisterin:

Sind der Oberbürgermeisterin Vereinbarungen zwischen den Ratsfraktionen über die Neu- und Umbesetzung von Dezernentenstellen, Vorstandsposten in stadteigenen Betrieben und andere Leitungspositionen bekannt und ist sie an diesen Vereinbarungen oder an Verhandlungen über solche Vereinbarungen beteiligt? Was ist der Inhalt dieser Vereinbarungen und welche Rolle spielte die Schaffung und direkte Besetzung eines hauptamtlichen Vorstandspostens bei den Stadtwerken bei diesen Vereinbarungen?

4. Durch Oberbürgermeisterin Reker in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten:

Frau Oberbürgermeisterin Reker hat am 24. April, also eine Woche nach der verschobenen Aufsichtsratssitzung und am selben Tag, an dem der kritische Artikel des Kölner Stadt-Anzeigers „Börschels Berufung widerspricht Richtlinien“ erschien, ein eigenes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben.

Warum wurde das Rechtsgutachten erst zu diesem Zeitpunkt in Auftrag gegeben, wurden der Oberbürgermeisterin erst zu diesem Zeitpunkt rechtliche Verstöße und Verstöße gegen den städtischen Kodex klar?

5. Mögliche Gesetzesverstöße durch die am Stadtwerke-Deal Beteiligten:

Sieht die Verwaltung durch die Planung und die versuchte Durchführung der Schaffung eines hauptamtlichen Vorstandspostens beim Stadtwerke-Konzern, seiner direkte Besetzung ohne Ausschreibung und durch die Zurückhaltung von Informationen gegenüber dem Aufsichtsrat, gegenüber dem Rat und gegenüber der Oberbürgermeisterin die Gemeindeordnung NRW oder andere Gesetze verletzt und falls ja: in welchen Paragraphen? Wird die Verwaltung rechtliche Schritte gegen die Beteiligten einleiten und was sind die Gründe für diese Entscheidung?

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michael Weisenstein
Geschäftsführer Fraktion DIE LINKE

Zur Anfrage.

Zur Antwort der Verwaltung.