Die Mitbestimmung der Personalräte muss erhalten bleiben!

Zur heutigen Demonstration des DGB zum Personalvetreungsgesetz erklärt sich die Fraktion Die Linke.Köln solidarisch mit dem Widerstand gegen die geplante Änderung.

Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen betreibt seit ihrem Amtseintritt eine Frontpolitik gegen die Interessen der Beschäftigten: die Aufhebung des Tariftreuegesetzes, Ladenöffnungszeiten zu Lasten der Beschäftigten, Eingriffe in den Flächentarif, Reduzierung der Anzahl von freigestellten Personalräten und große Einschnitte in den Mitbestimmungsrechten der Beschäftigten sind nur einige Beispiele hierfür.

Mit der Verabschiedung des neuen Landespersonalvertretungsgesetzes (LPVG) soll ein weiteres Stück an sozialen Teilhabe- und Grundrechten in dieser Gesellschaft geopfert werden. Das Landespersonalvertretungsgesetz hat bisher sichergestellt, dass sowohl die für Beschäftigte geltenden Tarifverträge bei Eingruppierung und Entgelt als auch Verordnungen, Vereinbarungen und ähnliches kontrolliert und die Mitbestimmungsrechte sichergestellt werden. Bei Änderungen der Arbeitsorganisation, Einführung neuer Technologien kann der Personalrat bisher mitbestimmen.

Diese Rechte sollen weitgehend eingeschränkt werden. Noch kann der Personalrat einer Versetzung widersprechen. Zukünftig wird dies eingeschränkt. Auch gegenüber Kündigungen will die Landesregierung den Beschäftigten den Schutz nehmen. Statt Widerspruchsrecht soll es nur noch Anhörungsrechte geben. Noch kann der Personalrat mitentscheiden, ob privatisiert wird. Das soll es in Zukunft auch nicht mehr geben. So fällt nicht nur aus Sicht der Beschäftigten eine wichtige Hürde für den Erhalt der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Damit will sich die Landesregierung eine Grundlage schaffen für die Durchsetzung der weit reichenden Pläne zur Veränderung und Zentralisierung der Verwaltungsstruktur in Nordrhein-Westfalen, die mit massivem Personalabbau und Privatisierungen einhergehen soll. Wir unterstützen die DGB-Gewerkschaften in ihrem Widerstand gegen die Einschränkung des Landespersonalvertretungsgesetzes.