DIE LINKE und DEINE FREUNDE fordern Gesetzesänderung zur Erleichterung von Beschlagnahmungen zur Flüchtlingsunterbringung

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Aufforderung an OB Roters, sich bei NRW-Landesregierung einzusetzen

2000 bis 3000 Wohn- bzw. Unterbringungsplätze für Flüchtlinge fehlen bis Ende des Jahres. Die Gefahr ist groß, dass die Stadtverwaltung trotz der anstehenden Winterzeit Zelte anmietet. Mit dieser Sorge haben sich die Fraktion DIE LINKE und die Gruppe DEINE FREUNDE an Oberbürgermeister Roters in einem Brief gewandt. Sie bitten den Oberbürgermeister, gegenüber dem Land aktiv zu werden. Das Ordnungsbehördengesetz NRW soll geändert werden, damit Beschlagnahmungen einfacher möglich sind.

Das Bundesland Hamburg hat zum 2.10.2015 das dortige "Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung" um den Paragraphen 14a ergänzt, die "Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude oder Teile davon zur Flüchtlingsunterbringung". Auf diese Weise wurde eine klare Regelung geschaffen, die der Hamburger Verwaltung ein schnelles und abgesichertes Vorgehen ermöglicht. Das Bundesland Bremen erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf, der sich am Hamburger Vorbild orientiert.

Dazu erklärt der Fraktionssprecher der LINKEN Jörg Detjen:
"Wir wollen nicht, dass im Winter Flüchtlinge in Zelten schlafen müssen. Die Stadt muss leerstehende Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen beschlagnahmen. Die NRW-Landesregierung muss den gesetzlichen Rahmen schaffen, damit das schnell und gerichtsfest möglich ist."

Bereits vor einem Monat hat der Kölner Rat die Verwaltung mit der Prüfung beauftragt, wie der §19 Ordnungsbehördengesetz NRW für Beschlagnahmungen angewendet werden kann. Das Gesetz impliziert diese Möglichkeit, führt sie aber nicht explizit auf. Daher könnten Beschlagnahmungen zu langen Rechtsstreitigkeiten führen. Eine Ergänzung des Gesetzes durch den Landesgesetzgeber würde den Kommunen ihr Handeln erleichtern.

Thor Zimmermann, Mitglied der Ratsgruppe DEINE FREUNDE:
"Mit den durch das Bundeskabinett beschlossenen und begrüßenswerten Änderungen im Bauplanungsrecht, sowie einer Ergänzung des §19 Ordnungsbehördengesetz NRW stünden der Stadt Köln zwei wesentliche Verbesserungen zur Verfügung. Reichen herkömmliche Anstrengungen zur Unterbringung nicht aus, könnte die Stadt zur Not schnell und entschieden ungenutzte Grundstücke und Gebäude beschlagnahmen."

DIE LINKE und DEINE FREUNDE fordern die OB-Kandidatin Reker und den OB-Kandidaten Ott auf, die Gesetzesänderung zu unterstützen. Beiden haben ihre Kontakte in die rot-grüne Landesregierung und könnten dazu beitragen, dass eine solche Gesetzesänderung schnell herbeigeführt wird.