DIE LINKE gegen geplante Straßenmusikverbote im Domumfeld

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Eine weitere Verschärfung der Kölner Stadtordnung (KSO) soll im März im Rat beschlossen werden. Künftig soll Straßenmusik nur noch an vier Standorten im Domumfeld erlaubt sein, am Wallrafplatz gar nicht mehr.

Dazu erklärt die ordnungspolitische Sprecherin der Fraktion, Güldane Tokyürek:

„Stück für Stück wird das städtische Leben in der Domumgebung mit immer neuen Verboten eingeschränkt. Alle zwei Jahre entscheidet der Rat über eine neue Verschärfung der Stadtordnung. Ich glaube nicht, dass diese weitere Einschränkung schon das Ende der Fahnenstange ist. Wir müssen uns jetzt dagegen wehren. Sonst ist der zentrale Platz der Stadt bald eine Hochglanz-Flaniermeile, auf der Grabesstille herrscht.“

Güldane Tokyürek weiter:

„Wir werden bei der Verwaltung nachfragen, wie viele Beschwerdeführer es aus der unmittelbaren Domumgebung gibt, ob sie Anwohner, Hausbesitzer oder Arbeitnehmer sind.“

Güldane Tokyürek meint:

„Wir müssen wieder zurück zu einem Dialog auf Augenhöhe mit allen Beteiligten, auch den Musikern, so wie er schon einmal vor 2016 praktiziert wurde.“

„Straßenmusik, Straßenkünstler und Bettler gehören zu einem lebendigen Stadtraum wie das Amen zur Kirche“, so Güldane Tokyürek. „Weil es in der Innenstadt naturgemäß eher laut ist, sollten Schallschutzfenster zur Standardausrüstung von Innenstadtgebäuden gehören. Das muss der zentrale Hebel sein, um etwaige Lärmbelästigung abzustellen, nicht den Lärmpegel im öffentlichen Raum zu reduzieren. Im Winter heizt ja auch niemand die Außenluft statt sich warm anzuziehen.“

Franco Clemens, für DIE LINKE im Jugendhilfeausschuss und selbst langjähriger Straßenmusiker, sieht das Lärmmessverfahren äußerst kritisch:

„Die neuen Messanlagen messen die Lautstärke, aber nicht, wer sie produziert. Das Ordnungsamt rückt aus, wenn die Anlage eine Überschreitung der erlaubten Lautstärke angezeigt hat. Diese kann aber auch von einer Gruppe grölender Fußballfans stammen, die gerade vorbeigegangen ist. Letztlich können Verstöße nur dann zweifelsfrei bewiesen werden, wenn der Ordnungsdienst mit mobilen Lärmmessgeräten vor Ort ist.

Diese Maßnahme wird nicht funktionieren. Deswegen läuft sie auf ein generelles Verbot von Straßenmusik hinaus, das man sich jetzt anscheinend noch nicht traut zu fordern. Dazu werden 25.000 Euro sinnlos verschwendet.“