Beigeordnetenwahl - Wir können das rechtswidrige Verfahren heilen!
Replik in der Ratssitzung am 18.8. zum Tagesordnungspunkt 2.1.4: Dringlichkeitsantrag der Fraktion Die Linke. und der Gruppe Die PARTEI betreffend "Transparenz und breitere Ratsbeteiligung bei der Wahl der*des Beigeordneten für Kunst und Kultur"
Hinweis: Der folgende Text ist ein Auszug aus dem Wortprotokoll der Sitzung, da die Rede frei gehalten wurde.
Jörg Detjen (DIE LINKE): Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin! Meine Damen und Herren! Unser Antrag kommt spät. Ja, er kommt spät. Aber er kommt nicht zu spät. Und das ist das Entscheidende. Wenn wir ein Verfahren, das rechtswidrig ist, heilen können - - Und das ist der Ansatz unseres Antrages.
Sie haben ja sowohl von Herrn Sterck als auch von Herrn Joisten die Andeutung gehört, dass sie die rechtlichen Dinge prüfen werden und dass wir ein anderes Verfahren brauchen. Daran können Sie ja schon sehen, dass auch andere Parteien nachdenklich geworden sind und diese ganze Angele genheit prüfen wollen.
Ich möchte auch noch einmal auf Folgendes hinweisen: Unser Antrag kam am 13. August 2021. Zu diesem Zeitpunkt waren die Namen noch nicht veröffentlicht. Am 13. August war es also möglich, Frau Oberbürgermeisterin und Herr Petelkau, das Ganze im Prinzip anzuhalten und zu schauen, wie die heutige Beratung hier ausgeht. Das möchte ich zu dem Zeitpunkt noch einmal sagen, und zwar deutlich.
(Beifall bei der LINKEN)
Zweitens. Frau Oberbürgermeisterin, Sie haben davon gesprochen, Sie hätten keine Privilegien vergeben. Doch, haben Sie. Sie haben zwei Mitgliedern der CDU - mehr kenne ich nicht; zumindest die zwei sind bekannt - das Privileg gegeben, Namen kennenzulernen, die andere Ratsmitglieder nicht kennen konnten. Wir haben es versucht und haben keine Namen sehen können.
Es geht uns in Bezug auf die ganze Aktenführung auch nicht darum, Namen von Personen, die zurückgezogen haben, zu erfahren. Darum geht es überhaupt nicht. Viel mehr geht es darum, ein ordentliches Verfahren zu finden.
Dieses Verfahren ist vom Verwaltungsgericht Münster im Jahr 2020 moniert worden. Das war übrigens eine Klage der CDU aus einer Ruhrgebietsstadt, die sich beschwert hat, dass sie nicht die Akten einsehen konnte.
So viel nur einmal als kleiner Hinweis. Das kam also nicht von den LINKEN, sondern von der CDU.
Deswegen ist dieses Urteil des Verwaltungsgerichts Münster für uns die Grundlage für den Verfahrensweg, Herr Petelkau, auch in der Frage „öffentlich oder nichtöffentlich?". Es geht um die Wahl eines politischen Beamten nach der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen. Da muss allen Mitgliedern des Rates die gleiche Möglichkeit gegeben werden, und da dürfen keine Privilegien vergeben werden.
(Beifall bei der LINKEN)
Herr Hammer, zum Stichwort „Empörungsschleife": Die [Bevölkerung der] Stadt Köln war über die Wahl des Stadtentwicklungsdezernenten empört - Ich war das auch. Aber die Empörungsschleife von uns war bei Weitem nicht so groß wie die Empörungsschleife der Stadt Köln. Eine Empörungsschleife ist ja auch ein objektiver Vorgang, der in der Stadtgesellschaft stattfindet. Und diese Empörung war da. Das muss man konstatieren. Sie war auch bei vielen da. Das jetzt lächerlich zu machen, geht haarscharf an der ganzen Sache vorbei, muss ich sagen. Damit reflektiert man nämlich nicht, dass da erhebliche Fehler gemacht worden sind.
Frau Reker, wenn Sie auf die Bezirksregierung reagieren, sagen Sie, das sei alles regelkonform gemacht worden. Gut, dann müssen Sie das gegenüber der Bezirksregierung auch so vertreten.
Wir wollen die Möglichkeit schaffen, dass alle Ratsmitglieder Akteneinsicht zur gleichen Zeit haben. Uns geht es darum, keine Leute zu verprellen und hier im Rat ein geregeltes Verfahren zu entwickeln, bei dem alle Ratsmitglieder mitgenommen werden. Unser Vorschlag, eine Kommission zu bilden, ist eine Möglichkeit, wie man das verbessern kann.
Meine Damen und Herren, wir werden an diesem Thema weiterarbeiten und in der ganzen Frage nicht lockerlassen, weil ich glaube, dass das, was wir da vertreten, genau das ist, was vom Verwaltungsgericht Münster dargestellt worden ist. Allein eine Findungskommission - in Hagen gab es auch eine Findungskommission - reicht nämlich nicht aus. Vielmehr muss man zusätzlich auch Akteneinsicht gewähren.
Deswegen sollten Sie ruhig bleiben, meine Damen und Herren. Die Empörung in der Stadt ist groß. Sie wird auch groß bleiben, wenn wir nicht einen Weg finden, das ordentlich zu richten. - Danke schön.
(Beifall bei der LINKEN)