Der städtische Grund und Boden ist Gemeineigentum!

Jörg Detjen, Michael Weisenstein

In der Diskussion über den Wohnungsbau kommt etwas in Bewegung. Die FAS zitierte am 11. März den Frankfurter Planungsdezernenten Mike Josef mit der Aussage „Wir haben eine Bodenkrise“. Die bundesweit erscheinende Fachzeitschrift StadtBauwelt erschien mit zahlreichen Artikel zur Bodenfrage. Die kritische Kölner StadtRevue erschien in der Aprilausgabe mit dem Aufmacher: „Köln am Boden – Wohnungsnot, Spekulation und Grundstückspolitik.“

Alle drei Publikationen kommen zu der Aussage, so geht es nicht weiter, die Kommunen müssen handeln. Jetzt sind die örtlichen Bedingungen unterschiedlich, aber die Kernprobleme doch die gleichen. So erläutert der Frankfurter Planungsdezernent Mike Josef die Frankfurter Situation:

„Schon immer war öffentlicher Grund und Boden der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum. Das bekommen wir hier in Frankfurt besonders zu spüren. Die Stadt hat ja kaum eigene Grundstücke. Anfang der neunziger Jahre haben wir für eine Milliarde D-Mark städtische Grundstücke verkauft, um den Haushalt zu konsolidieren.“

In Köln gibt es seit vielen Jahren ein Budget für den Ankauf und Verkauf von Grundstücken von 50 Mio. Euro. Was ist aber in den letzten Jahren passiert? Von 2014 bis 2017 hat die Liegenschaftsverwaltung für 184 Mio. Euro Grundstücke verkauft und für 38 Mio. Euro gekauft. Für fast 150 Mio. Euro hat sich die Stadt Köln städtischer Grundstücke entledigt. In den letzten zehn Jahren wurden …. Der Unterschied zu Frankfurt? Köln macht es zeitlich versetzt.

Wie die Geier liegen die großen Immobilienfonds auf der Lauer und geloben inzwischen auch, geförderte Wohnungen zu bauen. Sie verlangen dafür, dass mehr Grundstücke auf den Markt geworfen werden.

Deshalb fordert die Ratsfraktion der LINKEN, dass die Stadt Köln mehr Grundstücke kaufen muss, so z. B. das Möhring Quartier in Mülheim-Süd oder das ehemalige Kasernengelände in Porz.

Es findet auch keine Re-Investition in Wohnungsbau statt, z.B. durch preiswerte Grundstücke für Wohnungsgenossenschaften oder Baugruppen. Das Geld fließt in den laufenden Haushalt, um kostspielige Großprojekte zu finanzieren. So werden auch die jährlichen Gewinne der GAG/Grubo im zweistelligen Millionen-Bereich dem Wohnungsbau zweckentfremdet. Das war bei Rot-Grün so und ist beim Jamaika-Bündnis auch nicht anders.

Städtischer Grund und Boden sind nach Grundgesetz Gemeineigentum und müssen besonders geschützt und nicht meistbietend verkauft werden. Sollte nicht gerade der Kölner Stadtrat dem „Eigentum verpflichtet“ sein und eine Sozialverpflichtung damit verbinden?

Die Stadt München macht das anders: „Städtische Wohnbaugrundstücke werden in der Regel nicht mehr verkauft, sondern im Erbbaurecht vergeben, soweit sie nicht als Sacheinlage den städtischen Wohnungsbaugesellschaften zur Verfügung gestellt werden“, so Stephan Reiß-Schmidt in der StadtBauwelt 6.2018

Die Einsicht der Stadt München hängt natürlich mit den wahnwitzig hohen Mieten zusammen. Die frühere Münchener Stadtbaurätin Christiane Thalgott sagte: „Aus heutiger Sicht ist es richtig, keine Grundstücke aus der Hand zu geben. 1994 war die Zeit aber noch nicht reif dafür und es ist unstrittig, wie unbefriedigend das ganze Bodenrecht ist. Alles was wir gemacht haben, waren immer nur Krücken. Immerhin hat die Stadt München heute Grundsatzbeschlüsse, dass sie nur noch im Erbbaurecht vergibt.“

Dass Boden nicht vermehrbar ist, wurde immer wieder diskutiert. Aber noch nie in der Schärfe wie heute. Die Zeit ist längst reif dafür, dass der Rat der Stadt Köln, aber auch die Kölner Zivilgesellschaft, insbesondere die Kirchen, die Gewerkschaften und der Mieterverein sich dafür stark machen, dass in der städtischen Kölner Bodenpolitik ein Kurswechsel herbeigeführt wird:

  • Bestehende Erbbaurechte der Stadt Köln dürfen nicht in Verkauf umgewandelt werden
  • Der städtische Grund und Boden ist wie ein Sondervermögen zu behandeln.
  • Städtische Grundstücke dürfen in der Regel nur in Erbpacht vergeben werden.