Coronaregelungen gibt es bereits

AK Gesundheit und InklusionRatReden

Rede von Uschi Röhrig zur Ratssitzung am 9. November 2021

Wir können den Sinn dieses Dringlichkeitsantrages nicht so richtig erkennen. Es gibt eine Coronaschutzverordnung, die am 29. Oktober aktualisiert wurde. Sie enthält zahlreiche Festlegungen, unter welchen Auflagen Einrichtungen zur Freizeitgestaltung arbeiten oder Veranstaltungen stattfinden können. Dort ist z. B. für Wirte eindeutig festgelegt, dass der Zutritt nur nach der 3G-Regelung gestattet ist oder Masken im Innenraum abgenommen werden dürfen, wenn die Gäste an festen Plätzen sitzen oder stehen. 

Es ist natürlich wünschenswert, dass die in Beamten- und Juristen*innendeutsch verfasste Verordnung zusätzlich in Flyern in leichterer Form bekannt gemacht wird. Ich kann mir aber vorstellen, dass die Verwaltung solche Flyer entwickelt hat. Sonst ist das sicher ein guter Vorschlag.

Außerdem wünschenswert ist eine Debatte darüber, ob wir mehr oder gar weniger Einschränkungen für notwendig halten. In ihrem Antrag wird das aber nicht deutlich, was Sie nun wollen. Sie beantragen ja lediglich, dass die Verwaltung Regeln erlassen soll. Die gibt es aber bereits.

Deswegen können wir dem Antrag nicht zustimmen.

Danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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