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Bürgerfreundliche Lösung für die Sperrmüllabholung

Hamide Akbayir

Rede in der Sitzung des Rats am 16.12.2014

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir freuen uns, dass wir heute einen gemeinsamen Antrag zum Thema Sperrmüll und Raustellzeiten mit den Fraktionen SPD, CDU und Grüne auf den Weg bringen.

Aufmerksam wurden wir auf das Thema „Sperrmüll", als zwei Kölnerinnen einen Brief der Stadt erhalten hatten, in dem sie verwarnt wurden, ihren Sperrmüll am Vortag der Abholung rausgestellt zu haben und das sei rechtswidrig. Bis zu 50.000 Euro Bußgeld könne durch diese Rechtswidrigkeit zustande kommen! Ein Vorgang, der im Betriebsausschuss Abfallwirtschaft und in der Öffentlichkeit für Diskussionen sorgte.

An dieser Stelle möchten wir uns bei Fr. Anke Bruns - WDR Journalistin - für ihr soziales Engagement, diesen Vorgang in die Öffentlichkeit zu tragen, bedanken.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen, es gibt in den Kommunen von NRW keine einheitlichen Regelungen, was den Umgang mit abzuholendem Sperrmüll angeht. In Köln ist die derzeitige Auslegung wenig tolerant, und es kommt vor, dass so genannte Müllsünder Ordnungsstrafen bzw. Verwarnungen erhalten. Das möchten wir ändern!

In unserer Kölner Abfallsatzung heißt es in § 13: „Abfälle nach Abs. 1 und § 14 Abs. 5 sind am Abholtag bis spätestens 7.00 Uhr grundsätzlich zu ebener Erde an der zur Straße gerichteten Grundstücksgrenze bereitzustellen."

In unserer Landeshauptstadt ist angemeldeter Sperrmüll ab 20.00 Uhr, in Duisburg am Abfuhrtag ab 6.00 Uhr bereit zu stellen.In Bochum und Essen darf man seinen Sperrmüll schon am Vorabend rausstellen…

Also: Warum nicht in Köln?

Auch in Köln kann eine bürgerfreundliche Lösung der Rausstellzeiten für sperrige Abfälle etabliert werden. Deshalb fordern wir in unserem gemeinsamen Änderungsantrag die Änderung der 4. Satzung über die Abfallentsorgung der Stadt Köln.

Der § 25 Ordnungswidrigkeiten, Unterpunkt 15 soll wie folgt geändert werden:

„ entgegen § 13 Abs. 4 sperrige Abfälle ab 19.00 Uhr am Vortag des festgelegten Abholtags zur Abholung bereitstellt"

Die bisherige Regelung, „sperrige Abfälle" am Abholtag von 0.00 Uhr bis 7.00 Uhr rauszustellen, führt zur Einschränkungen und nächtlicher Ruhestörung. Viele Menschen - dies zeigt auch die Praxis- stellen deshalb ihren Müll schon am Vortag der Abholung raus. Das aber steht derzeit unter Bußgeldstrafe!

Deshalb wollen wir mit unserem Änderungsantrag eine Lösung finden, in dem das Rausstellen des Sperrmülls am Vortag ab 19.00 Uhr möglich ist und damit keine Ordnungswidrigkeit darstellt.

Mit diesem Ziel zum Jahresende, liebe Kolleginnen und Kollegen möchten wir uns auch bei der AWB bedanken, die diese Satzungsänderung mitträgt.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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