Bettelverbot stoppen!
Betteln sollte im Umkreis von fünf Metern rund um Außengastronomieflächen untersagt werden – das hat die FDP/KSG in ihrem Antrag im Kölner Stadtrat gefordert. Als LINKE stellen wir uns gegen diese Verdrängung: Wir wollen nicht die Armen bekämpfen, sondern die Armut.
Isabel Gerken, Mitglied des Rates der Stadt Köln und sozialpolitische Sprecherin führt dies wie folgt weiter aus:
"Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, liebe Kolleginnen und Kollegen,
dieser Antrag ist ein Angriff auf Menschen, die arm sind.
Der Antrag sagt ausdrücklich: Im Umkreis von fünf Metern um jede Außengastronomie soll Betteln verboten sein: egal, ob aktiv oder passiv. Das würde Betteln auf zentralen Plätzen mit Außengastronomie unmöglich machen. Arme Menschen dürfen dann auch nicht mehr still mit einer Spendendose in der Ecke sitzen.
Wollen wir wirklich zurück ins Kaiserreich, als Betteln und „Landstreicherei“ kriminalisiert wurde? Diese Haltung führte zur Verfolgung sogenannter „Asozialer“ im 3. Reich und setzte sich in der Bundesrepublik fort, als diese Opfergruppe jahrzehntelang keinen Anspruch auf Entschädigung bekam. Wir als gute Demokraten sollten gerade beim Umgang mit den Schwächsten der Gesellschaft wachsam sein und uns nicht auf diese Denkweise einlassen, arme Menschen als Problem anzusehen. Armut ist das Problem, nicht die Menschen!
Der aktuelle Kölner Lebenslagenbericht zeigt: 24 % der KölnerInnen sind von einem Armutsrisiko betroffen. Das ist jeder 4.! Und dann stellen wir uns hier hin und sagen: Erst kürzen wir die sozialen Strukturen weg, die Armut auffangen und dann verbieten wir den Menschen, sichtbar arm zu sein.
Wenn wir Armut bekämpfen wollen, brauchen wir Wohnungen, soziale Beratung, Existenzsicherung und niedrigschwellige Hilfen. Wir brauchen keine Verbote, die Armut unsichtbar machen.
Und auch rechtlich wirft dieser Antrag erhebliche Fragen auf.
Die Stadt Köln hat bereits Regeln gegen bestimmte Formen des Bettelns: Wenn jemand andere Menschen bedrängt, belästigt oder den Verkehr behindert, kann heute schon eingeschritten werden.
Warum brauchen wir also ein zusätzliches pauschales Verbot? Genau darauf habt ihr auch keine überzeugende Antwort.
Und das ist rechtlich entscheidend: Auch eine kommunale Regelung muss verhältnismäßig sein. Sie muss einen legitimen Zweck verfolgen, geeignet und erforderlich sein. Und sie darf nicht weiter gehen, als es zur Lösung eines tatsächlichen Problems notwendig ist. Hier stellt sich die Frage: Warum reicht das bestehende Recht nicht aus?
Und warum soll ein Mensch, der niemanden bedrängt und niemanden behindert, allein deshalb sanktioniert werden, weil er um Geld bittet?
Erst werden soziale Angebote gekürzt. Dann wird die sichtbare Folge dieser sozialen Krise zum ordnungspolitischen Problem erklärt. Und anschließend werden die Menschen, die von dieser Krise betroffen sind, aus dem öffentlichen Raum verdrängt.
Als LINKE stellen wir uns gegen diese Verdrängung: Wir wollen nicht die Armen bekämpfen, sondern die Armut."
Der Antrag wurde abgelehnt.

