"Beschränkte Ausschreibungen nutzen eben nicht allen Kölner Unternehmen, sondern nur denjenigen, die traditionell gefragt werden."
Rede in der Ratssitzung am 05.02.2015
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
meine Damen und Herren,
am 09.12.2013 hat der Ausschuss „Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales" des Rates der Stadt Köln einstimmig, wohlgemerkt mit den Stimmen der CDU und FDP Fraktion, beschlossen, dass zum 01.01.2014 ein neues Wertgrenzenkonzept für Vergaben der Stadt Köln gelten soll. Hiernach entfällt die Beschränkte Ausschreibung als Regelausschreibung. Die Handwerkskammer zu Köln rügte derweil Ende 2014 die Vergabepraxis der Stadt Köln als „Mittelstandsfeindlich“ und hält die strikte Ablehnung von beschränkten Ausschreibungen sogar für rechtswidrig.
Die Bezirksregierung Köln hat im Auftrag des Ministeriums für Inneres und Kommunales zu dieser Rüge Stellung genommen und ausgeführt, dass diese im Einklang mit den gesetzlichen Vorgaben stehe. Eine Verpflichtung für beschränkte Ausschreibungen entsteht für die Stadt Köln. Insofern ist der Vorwurf der Handwerkskammer zu Köln haltlos.
Selbstverständlich möchten wir als DIE LINKE, dass bei der Auftragsvergabe auch die Belange kleiner und mittlerer Unternehmen besser berücksichtigt werden. Natürlich sind wir auch für die regionale Wirtschaftsförderung. Berücksichtigt werden müssen jedoch auch Fragen der Transparenz, die Korruptionsprävention, die Wahrung der Chancengleichheit, die Binnenmarktrelevanz und nicht zu vergessen die Rechtssicherheit der Vergabepraxis, d.h. die Nichtangreifbarkeit einer Vergabeentscheidung. Die jetzige Ausschreibungspraxis erfüllt diese Vorgaben und hier sind sich alle Fraktionen einig.
Natürlich sollte, wie sie die CDU und FDP Fraktion in ihrem Antrag fordert, eine Güterabwägung zwischen den Zielsetzungen des Vergaberechts für eine wirtschaftliche und sparsame Beschaffung und den Bedürfnissen der Marktteilnehmer und einer Vereinfachung der Verwaltungspraxis vorgenommen werden. Diese Abwägung kann jedoch nicht dazu führen, dass ohne weitere Beratung und Prüfung die Rückkehr zur alten Vergabepraxis als einzige Option festgestellt wird. In der Sitzung des AVR am 26.01.2015 haben die Fraktionen signalisiert, dass im Hinblick auf die Beschränkte Ausschreibung Gesprächsbereitschaft besteht.
Es ist wenig sachdienlich und kooperativ auf Zuruf der Handwerkskammer zu Köln diesen Antrag zu stellen und eine komplizierte Sachfrage zu einem OB-Wahlkampfthema zu machen frei nach dem Motto ´Gut für den Mittelstand ist, wenn alles bliev, wie et is´ und das ungeprüft und ohne belastbaren Zahlen.
Denn schaut man sich die Aufträge im Bereich der Gebäudewirtschaft an, so ergibt sich vorläufig ein anderes Bild. Der Auftragsanteil lag 2014 bei ca. 87% und der Auftragsvolumenanteil bei ca. 37 %. Bei den Vergaben des Amtes für Straßen und Verkehrstechnik lagen der Auftragsanteil bei 47% und der Auftragsvolumenanteil bei ca. 42%. Der Anteil des Auftragsvolumens ist gegenüber 2013 sogar um 10 Prozentpunkte gestiegen. Ein Nachteil für die Unternehmen in der Region kann aufgrund der Umstellung der Ausschreibungspraxis nicht festgestellt werden.
Die Beschränkte Ausschreibung für sich allein ist kein Förderinstrument zur Stärkung des Mittelstandes und der Freien Berufe im Leistungswettbewerb. Mittelständische Interessen sind nach dem Willen des Gesetzgebers „vornehmlich durch Teilung der Aufträge in Fach- und Teillose angemessen zu berücksichtigen“ und sie werden flankiert vom Mittelstandsförderungsgesetz.
Beschränkte Ausschreibungen nutzen eben nicht allen Kölner Unternehmen, sondern nur denjenigen, die traditionell gefragt werden. Dass es da um 'verspätete Klientelpolitik für einen kleinen Kreis Kölner Betriebe geht, muss schlicht auch noch einmal klar gesagt werden, und deshalb ist es gut, wenn jetzt in Gesprächen geklärt wird, was der Region wirklich hilft.
Es ist daher sinnvoll, die jetzige Ausschreibungspraxis anhand von belastbaren Daten in den jeweiligen Fachausschüssen zu überprüfen und weitere Qualitätskriterien zu ermitteln, die neben dem Preis stärker berücksichtigt werden sollten. Insbesondere ist auf die Einhaltung der Vorgaben des Tariftreue-und Vergabegesetz NRW zu achten, wie z.B. Mindestlohn/Tariftreue, Frauenförderung und Soziale Kriterien.

