Zum Hauptinhalt springen

Auswirkungen von Landeskürzungen und Aufgabenübertragungen auf den städtischen Haushalt

Anfrage zur Ratssitzung am 02.02.2010

In den letzten Jahren wurden die kommunalen Haushalte in NRW auf vielfältige Weise durch Maßnahmen der Landesregierung belastet. Dies geschah durch Kürzungen und die Streichung von Zuwendungen sowie durch die Übertragung von Aufgaben an die Kommunen ohne ausreichende finanzielle Kompensation.

Wir bitten die Verwaltung um die Darstellung der Auswirkungen derartiger Maßnahmen auf die Haushalte 2008/2009 bzw. den Haushalt 2010 im Vergleich zum Haushalt 2007. Wir bitten die Verwaltung, hierbei an eine Anfrage ähnlichen Inhalts aus dem Jahr 2006 an den Finanzausschuss anzuschließen (1252/006). Unsere Fragen sind im Einzelnen:

1. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch Kürzungen und Streichungen von Zuwendungen des Landes an die Stadt Köln? Wir bitten um die Berücksichtigung insbesondere der folgenden Bereiche:

  •  Veränderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz
  •  Veränderungen im Weiterbildungsgesetz
  •  frühkindliche Bildung und Betreuung
  •  Einführung von Ganztagsschulen
  •  Fahrtkosten für Schüler
  •  Krankenhausumlage
  •  Arbeitslosenzentren und ?beratungsstellen
  •  Frauenhäuser

In welchen weiteren Bereichen gibt es Kürzungen oder Streichungen?

2. Welche finanziellen Auswirkungen ergeben sich durch die Übertragung von Aufgaben vom Land auf die Kommunen bzw. auf kommunaleigene Betriebe für die Stadt Köln? Wir bitten um Berücksichtigung insbesondere der folgenden Punkte:

  • Kommunalisierung der Umweltverwaltung
  • Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung
  • Übertragung der hoheitlichen Aufgabe Gefahrenabwehr an Hafenbetreiber (durch Hafensicherheitsgesetz von 2007) In welchen weiteren Bereichen wurden Aufgaben übertragen?

Welche finanziellen Auswirkungen haben diese?

3. Aufgrund der fehlenden Beachtung des Konnexitätsprinzips bei der Kommunalisierung der Versorgungsverwaltung und der Umweltverwaltung hat die Stadt Köln zusammen mit anderen Städten Verfassungsbeschwerde eingelegt. Die mündliche Verhandlung ist für den 9. 2. 2010 anberaumt.

  • Für wann rechnet die Verwaltung mit einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts?
  • Sieht die Verwaltung hinsichtlich weiterer Punkte unter (1) und (2) das Konnexitätsprinzip verletzt und erwägt die Stadt Köln oder erwägen kommunale Spitzenverbände in NRW in diesen Punkten Verfassungsbeschwerde einzulegen?

4. Sind zur Zeit Gesetzgebungsverfahren anhängig, die das Prinzip der Konnexität berühren und bezüglich derer es Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und dem Land NRW gibt, wie sie in § 7 und § 8 Konnexitätsausführungsgesetz dargestellt sind?

5. Der Verfassungsgerichtshof (VGH) hat in seiner Entscheidung vom 11. 12. 2007 festgestellt, dass durch den Wegfall des Solidarbeitraggesetzes in NRW die Kommunen seit 2006 einen zu hohen Anteil an den Einheitslasten getragen haben.Erwartet die Verwaltung der Stadt Köln einen Ausgleich über die bereits gezahlten Abschlagszahlungen hinaus? Welche Höhe dürfte dieser erreichen?

Zurück zum Kopf der Seite