Aufsichtsratsreisen

Ersetzungsantrag zum bisherigen Antrag Tagesordnungspunkt 2.1.9. Aufsichtsratsreisen

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

1. Der Beschluss der Ratssitzung vom 22. Juni 2006, Ds-Nr. 0680/006, Punkt a): ?Der Rat der Stadt erklärt sich damit einverstanden, dass die persönlichen Steuerbelastungen, die den Mitgliedern der Aufsichtsräte aus den bisher durchgeführten Aufsichtsratsreise entstehen, einschließlich Zinsen von der jeweiligen Gesellschaft übernommen werden. Der städtische Vertreter der Stadt Köln in der Haupt- und Gesellschafterversammlung der städtischen Eigen- und Beteiligungsgesellschaften wird beauftragt, ein Votum im vorstehenden Sinne abzugeben.? wird aufgehoben. Der Punkt b) zum ?zukünftigen Verfahren von Aufsichtsratsreisen? bleibt bestehen.

2. Die Ratsmitglieder, die bereits sogenannte ?Steuererstattungen? von den Beteiligungsunternehmen erhalten haben, werden gebeten, diese Beträge umgehend an die Unternehmen zurück zu zahlen. Begründung: Auch wenn die rechtliche Würdigung der vorgenommenen Praxis noch nicht abgeschlossen ist, zieht der Rat aus politischen und moralischen Gründen Konsequenzen und hebt den Beschluss auf.