Auflösung der Grundschulbezirke

Seit dem 27. Juni 2006 ist das 2. Schulrechtsänderungsgesetz in Kraft. Nach diesem Gesetz sind die §§ 39 und 84 aufgehoben, gelten aber übergangsweise bis zum 31. Juli 2008 fort. Die Schulträger können allerdings für die Grundschulen bereits am 1. August 2007 von der Anwendung der alten Gesetzesabschnitte absehen.

Die Fraktion Die Linke.Köln stellt daher folgenden Antrag:

1. Die Grundschulbezirke sind bis zum 31. Juli 2008 in Köln gültig.

2. Die Verwaltung möge prüfen, welche Möglichkeiten die Stadt Köln hat, ab dem Schuljahr 2008/2009 die bestehende Regelung so auszulegen, dass negative Auswirkungen vermieden werden:  

a. durch die Einrichtung eines Steuerungsmodells zur Lenkung von Schülerströmen im Rahmen der Weiterentwicklung der kommunalen Schul- und Bildungsverantwortung und im Sinne einer erweiterten Schulträgerschaft (vgl. ?Antrag der Modellregion Köln zur Erprobung neuer Steuerungsmodelle in der Region? von Oberbürgermeister Fritz Schramma, November 2006)

b. durch die Schaffung von gemeinsamen Schulbezirken bzw. Schuleinzugsbereichen für mehrere Schulen Begründung: Schulbezirke und Schuleinzugsbereiche sind ein zentrales Instrument der kommunalen Selbstverwaltung im Schulbereich. Sie garantieren einen wohnungsnahen Schulbesuch und eine soziale Einbindung in den Stadtteil. Außerdem sorgen sie für eine gleichmäßige Verteilung der Schülerschaft in der Stadt.

Das seit dem 27. Januar 2006 von der Landesregierung NRW beschlossene Schulgesetz hat diese Regelung nun spätestens zum Schuljahr 2008/2009 außer Kraft gesetzt. Zu den Auswirkungen dieser Maßnahme nimmt der Städtetag in einer ?Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung des Landtages NRW? am 03.01.2006 wie folgt Stellung: ?Aus kommunaler Sicht hätte eine Abschaffung der Schulbezirke bzw. ?einzugsbereiche gravierende Auswirkungen. Den Schulträgern würde damit das wichtigste Instrument zur Steuerung und Verteilung der Schüler/innen vor Ort genommen. Eine verlässliche Schulentwicklungsplanung würde künftig erheblich erschwert, Planungssicherheit wäre nicht mehr gegeben. Bei einer uneingeschränkten Wahlfreiheit der Eltern wäre eine gleichmäßige Auslastung der vorhandenen Schulen bzw. Schulraumkapazitäten vor Ort kaum möglich. So stünde zu befürchten, dass an Schulen mit (aus welchen Gründen auch immer) großem Zulauf zusätzlicher Schulraumbedarf, verbunden mit erheblichen zusätzlichen Kosten, entstünde, während andere Schulen nicht ausgelastet wären oder im Extremfall geschlossen werden müssten. [?]

Neben den finanziellen und organisatorischen Problemen hätte die Abschaffung der Schulbezirke erhebliche soziale Folgen. Es bestünde die Gefahr, dass sich Kinder aus schwierigem sozialen Milieu und/oder Kinder mit Migrationshintergrund an bestimmten Schulen konzentrieren würden. Insgesamt könnte von kommunaler Seite auf die soziale Mischung der Schülerschaft an den Schulen nahezu kein Einfluss mehr genommen werden. Eine ?Gettoisierung? oder zumindest eine Konzentration von Problemlagen an einzelnen Schulen sowie eine weitere Verstärkung sozialer Selektion wären die Folgen.?

Es ist deshalb wichtig, dass die Stadt ihre kommunalen Möglichkeiten, die ihr das neue Schulgesetz gibt, voll ausschöpft, um Schülerinnen und Schüler und die Schulen insgesamt vor den negativen Folgen dieser Maßnahmen zu schützen.

Im § 80, Abs. 2 SchulG heißt es ausdrücklich: ?Schulen und Schulstandorte sind unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger so zu planen, dass schulische Angebote aller Schulformen und Schularten unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden können.? Diese Bestimmung beauftragt die Schulträger zu kommunaler Bildungsplanung, die sich an den örtlichen Gegebenheiten orientiert. Eine Prüfung der kommunalen Möglichkeiten, mit den neuen Bestimmungen flexibel umzugehen, macht deshalb durchaus Sinn, umso mehr, wenn man bedenkt, dass in unserer Stadt im Jahre 2005 fast die Hälfte aller Kinder im Grundschulalter einen Migrationshintergrund hatten. Die Zahlen sind steigend. Das sind Sonderbedingungen, auf die Köln reagieren muss.

Der Aufbau einer regionalen Bildungslandschaft Köln im Rahmen des Projektes Selbständige Schule, wie er am 29.08.2006 vom Rat der Stadt Köln beschlossen wurde, kann hierzu einen geeigneten Rahmen liefern. Ebenso der ?Antrag der Modellregion Köln zur Erprobung neuer Steuerungsmodelle in der Region?, den der Oberbürgermeister Fritz Schramma Anfang November an das Ministerium für Schule und Weiterbildung der Landes NRW gestellt hat.