Armutsfolgen abmildern - Köln-Pass ausweiten

Gemeinsamer Antrag mit SPD und Piraten zur Ratssitzung am 4.4.2017

Beschluss:

1.   Die Verwaltung wird beauftragt den Berechtigtenkreis für den Köln-Pass von bisher maximal 130 % auf 140 % der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zu erweitern. Somit haben künftig alle Kölnerinnen und Kölner mit einem Haushaltseinkommen (Erwerbs- und Renteneinkommen), das maximal 40 % über der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II zzgl. der individuellen Miete liegt, Anspruch auf einen Köln-Pass. Davon werden insbesondere Geringverdiener profitieren.

2.   Die Werbung für den Köln-Pass muss intensiviert werden. Dazu sollen die Mitarbeiter in JobCentern, Job-Börsen und Meldehallen die Köln-Pass- Berechtigten bei der Beantragung des Köln-Passes unterstützen. Ebenso soll in Kitas, zertifizierten Familienzentren, Bürgerzentren, Schulen, Stadtteilbibliotheken und geeigneten öffentlichen Einrichtungen eine zielgruppengerechte Ansprache erfolgen, um verstärkt für den Köln-Pass zu werben.

 

 

Begründung:

Der Armutsbericht des Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverbandes von März 2017 stellt für Köln und die umliegenden Kreise eine konstant hohe Armutsquote von 16,2 % fest, die deutlich über dem Bundesdurchschnitt liegt. Dabei stellen die beauftragten Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen fest, dass die Armutsquote trotz steigender Beschäftigung unverändert hoch bleibt. Dies spricht für eine Zunahme des Anteils der Armen unter den Geringverdienern.

In weiten Teilen von Politik und Verwaltung hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, dass Geringverdiener ebenso wie Transferleistungsempfänger in finanziell prekären Verhältnissen leben und in vielen gesellschaftlichen Bereichen von Teilhabe ausgeschlossen sind. Es ist ungerecht, wenn prekäre Arbeitsverhältnisse dazu führen, dass Menschen trotz regelmäßiger Arbeit finanziell von gesellschaftlicher Teilhabe ausgeschlossen sind. Um diese Ungerechtigkeit zumindest abzumildern, steht der Köln-Pass Geringverdienern derzeit bis maximal 30 % über der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II offen.

Eine Erhöhung auf maximal 40 % über der Sozialhilfe oder der jeweiligen Regelbedarfsstufe des ALG II ist nur folgerichtig, um der weiter gestiegenen relativen Armut und damit verbundener fehlenden gesellschaftlichen Teilhabe innerhalb des Kreises der Geringverdiener Rechnung zu tragen. Der Köln-Pass soll allen Menschen in Köln soziale Teilhabe ermöglichen. Dies gilt gerade auch für diejenigen, die trotz eigener Arbeit auf Grund ihres geringen Verdienstes von der sozialen Teilhabe ausgeschlossen sind.

Die Stadtverwaltung verschickt den Köln-Pass dankenswerterweise unaufgefordert an alle Leistungsempfänger, deren Bescheide von der Stadt verschickt werden. Das hat wesentlich zu einer Vergrößerung des Empfängerkreises geführt. ALG II-Bescheiden kann der Köln-Pass nicht automatisch beigelegt werden, da diese zentral von Nürnberg aus verschickt werden. Bei ALG II-Empfängern und Geringverdienern muss deshalb verstärkte Werbung darauf hinwirken, möglichst vielen tatsächlich Berechtigten soziale Teilhabe mittels Köln-Pass zu ermöglichen.