Antrag: Konzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit in Köln

Antraege

Der Rat der Stadt Köln beschließt:

 

1. Die Verwaltung möge zusammen mit den Kölner Arbeitsmarktparteien zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit kurzfristig ein Konzept zur Entwicklung von öffentlich geförderten und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen vorlegen.

 

Entsprechende Fördermittel der ARGE und des ESF sollen so noch vor dem 1.1.2007 beantragt und genutzt werden können. Auf diese Weise sollen Arbeitsplätze zu ortsüblichen Tariflöhnen geschaffen werden, die dazu beitragen, dass die Dienstleistungen der Stadt verbessert werden. Zu einem solchen Konzept sollen gehören:

a. Umwandlung möglichst vieler Ein-Euro-Jobs in sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. 

b. Schaffung von Arbeitsverhältnissen in der Stadtverwaltung, die den Grundsätzen der ?Zusätzlichkeit? entsprechen und nach ortsüblichen Tariflöhnen und persönlicher Qualifikation bezahlt werden. Dabei soll angestrebt werden, dass die Tarifstundenlöhne nicht unter 8 Euro liegen.

c. Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, die die Fördermittel der ARGE und des ESF nutzen und als unbefristete oder befristete Arbeitsplätze fortgeführt werden.

2. Mittelfristig soll ein Konzept zur Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bei den städtischen Beteiligungsgesellschaften entwickelt werden.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, Projekte zur Schaffung öffentlich geförderter, dauerhafter Beschäftigung zu konzipieren. Dabei sollen sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden, die nicht der Befristung von Maßnahmen nach dem SGB II unterliegen.

4. Der Rat der Stadt Köln appelliert an die Bundesregierung, die Überschüsse bei der Bundesagentur für Arbeit in Arbeitsmarktpolitik, z.B. die Schaffung von 50.000 zusätzlichen Ausbildungsplätzen, zu investieren. Dazu soll ein Kölner Programm zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit entwickelt werden.

Begründung:

In der Ausgabe des KStA vom 6.9.06 fordert der Kölner DGB-Vorsitzende Uellenberg-van Dawen den Stadtrat auf, ?neue Ansätze zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit zu entwickeln?. Konkret bedeutet das für ihn: ?Die Stadt soll gemeinsam mit den Arbeitsmarktparteien ein Konzept entwickeln, das bis zu 10 000 arbeitslosen Kölnern (und Kölnerinnen) eine neue berufliche Perspektive auf dem zweiten Arbeitsmarkt bieten kann.?

Die Kritik an den Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (Ein-Euro-Jobs) wird immer lauter. Nicht nur, dass es nur unzureichend gelungen ist, mit ihrer Hilfe Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln und so die Arbeitslosenzahlen zu senken, sie bieten den Beteiligten auch kein rechtlich abgesichertes Arbeitsverhältnis, keine gesellschaftliche Anerkennung, keine Arbeit in Würde und keine Perspektive.

Tatsächlich bietet der Arbeitsmarkt auf lange Sicht keine Chance zur Überwindung der Arbeitslosigkeit. Im Gegenteil, die Entlassungen in Kölner Firmen in den letzten Jahren sprechen eine deutliche Sprache. Arbeitsplätze werden auch weiterhin abgebaut. Hinzu kommt, dass immer mehr Menschen auf lange Sicht keine Chance haben, in den ersten Arbeitsmarkt vermittelt zu werden, darunter zunehmend ältere Menschen mit hoher Qualifikation und langjähriger Erfahrung und Menschen, die aufgrund ihrer persönlichen Umstände nicht in den 1. Arbeitsmarkt vermittelt werden können.

Perspektivisch ist es deshalb sinnvoll, die Arbeitsgelegenheiten in der Mehraufwandsvariante generell durch versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu ersetzen und auf diese Weise einen ?ehrlichen zweiten Arbeitsmarkt? zu schaffen (A. Buntenbach, DGB, Positionspapier: Öffentlich geförderte Beschäftigung ? Eckpunkte), in dem ?der Erwerbslose eigene Ansprüche auf Renten- und Krankenversicherung erwirbt und in die gesellschaftlichen Strukturen integriert wird? (Diakonie: Option sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ? Positionspapier des Diakonischen Werkes der EKD e.V.).

Der Bundesrechnungshof kam im Mai 2006 zu dem Ergebnis, dass öffentlich geförderte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zum Teil sogar kostenmäßig günstiger sind als Arbeitsgelegenheiten, bei denen hohe Betreuungskosten für die Träger anfallen. Von der Bundesagentur für Arbeit über das Diakonische Werk, die AWO bis zum DGB und anderen gibt es modellhafte Berechnungen, wie sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse zu finanzieren wären. Dabei wird davon ausgegangen, dass die Mittel, die haushaltstechnisch die ALG II-Empfänger binden, in aktive Mittel für erwerbslose Menschen umgewandelt werden sollen (vgl. Diakonie, s.o.).

Was die möglichen Tätigkeitsfelder betrifft, so machen die genannten Einrichtungen zahlreiche Vorschläge. Einig sind sich alle darin, dass diese neuen Arbeitsplätze ?zusätzlich? sind und keine reguläre Arbeit verdrängen dürfen. Im Positionspapier des Diakonischen Werkes der EKD (s.o.) heißt es dazu: ?Ziel der Option sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung soll daher die Verbindung der vorhandenen und brachliegenden Aufgaben ?mit der Nachfrage nach Arbeit unter Auflösung der strukturellen Schwächen der bisherigen Arbeitsmarktförderung sein?.