Angleichung der Honorare für Dozierende bei der VHS Köln im Bereich „Deutsch als Fremdsprache

AntraegeAUS Schulausschuss

Gem. Änderungsantrag von SPD, CDU, Grüne, DIE LINKE. und der FDP zur Ratssitzung am 20.12.2016

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

die Antragsstellenden bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zur Beschlussvorlage Angleichung der Honorare für Dozierende bei der VHS Köln im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“, 3821/2016 in die Tagesordnung des Rates am 20.12.2016 aufzunehmen:

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.12.2016 bereits folgende Änderungen und Zusetzungen zur Verwaltungsvorlage beschlossen:

Die Verwaltung wird beauftragt, abweichend vom Verwaltungsvorschlag die Angleichung der Honorare für Dozierende bei der Volkshochschule Köln im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ zum 1. Januar 2017 in den Sprachniveaus A1 bis C2 des Europäischen Referenzrahmens auf 35 Euro pro Unterrichtseinheit anzupassen.

Der notwendige Mehrbedarf wird im Haushaltsjahr 2017 als Aufwendung aus dem Teilergebnisplan 0414 durch die Erhöhung der Regelförderung des Landes gemäß Weiterbildungsgesetz finanziert. Die darüber hinaus gehende erforderliche zusätzliche Deckung erfolgt durch geeignete Umschichtungen aus den Teilergebnisplänen des Dezernats IV.Ab dem Haushaltsplan 2018 ist eine entsprechende Veranschlagung für die Folgejahre vor-zusehen.

Der Rat beschließt zudem folgende weitere Ergänzung zum Verwaltungsvorschlag:

„Darüber hinaus ist diese Angleichung auch für alle diejenigen Dozierenden vorzunehmen, die durch den Umfang der Honorarzahlungen der VHS einen arbeitnehmerähnlichen Status erreichen.

Begründung:

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat zum 01.07.2016 das Honorar für die Dozierenden der Integrationskurse (I-Kurse) von 23,-EUR auf 35,-EUR pro Unterrichts-einheit angehoben.Dieser Empfehlung ist die VHS nachgekommen. Diese Honoraranhebung wurde aber nicht für Dozierende im Bereich „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF) vorgenommen, obwohl die Zielgruppen vergleichbar sind und die Dozierenden daher auch faktisch eine vergleichbare Dienstleistung erbringen. Dies wird damit begründet, dass deren Honorar in vollem Umfang aus Teilnehmerentgelten finanziert wird und keine BAMF-Zuschüsse wie bei Integrationskursen erfolgen. Wie die Verwaltung selbst aussagt, führt dieser Zustand zu großer Unzufriedenheit bei den Dozierenden, weil gleichwertige Tätigkeiten unterschiedlich bezahlt werden. Wenn dieser Missstand nicht beseitigt wird, droht eine Abwanderung der Dozierenden und damit die Gefährdung des VHS-Angebots.

Die Aufforderung des Rates der Stadt Köln vom 22.09.2016 an die Landesregierung, „die Volkshochschulen in Köln und in NRW aus Landesmitteln soweit zu unterstützen, dass die Honorare zwischen Integrationskursen und den übrigen VHS-Kursen angeglichen werden können“, blieb bislang ohneKonsequenzen. Sollte das Land eine entsprechende Unterstüt-zung gewähren, bedarf es keiner Haushaltsfinanzierung.

Da aber jetzt gehandelt werden muss, sind die notwendigen Mehraufwendungen für 2017 aus den Teilergebnisplan 0414 zu erbringen und eine auftretende Unterdeckung im Rahmen des Budgets des Dezernats IV auszugleichen. Dabei wird von einem weiteren Mehrbedarf von ca. 299.000 Euro ausgegangen, der aus den Teilergebnisplänen des Dezernats IV zu erbringen ist. Eine eventuelle zusätzliche Zuwendung desLandes NRW ist laut Schreiben des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 12. November 2016 absehbar und wür-de als Ertrag im Teilplan 0414 den zusätzlichen Aufwand teilweise decken.

Ab dem Haushaltsplan 2018 ist eine entsprechende Veranschlagung auch mittelfristig einzuplanen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Dr. Barbara Lübbecke           gez. Niklas Kienitz

SPD-Fraktionsgeschäftsführerin   CDU-Fraktionsgeschäftsführer

gez. Jörg Frank                         gez. Michael Weisenstein

GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  Linke-Fraktionsgeschäftsführer

gez. Ulrich Breite

FDP-Fraktionsgeschäftsführer