Anfrage im Ausschuss Soziales und Senioren - Anrechnung des Einkommens im ALG II-Bezug
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender Patzold,
die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Ausschuss für Soziales und Senioren zu setzen.
Beim Bezug von ALG II sind Teile des Einkommens anzurechnen. Wird im Laufe eines Monats die Bedarfsgemeinschaft gewechselt, so ist das anzurechnende Einkommen auf die Bedarfsgemeinschaften zu verteilen. Dies kommt zum Beispiel regelmäßig vor bei der Vollendung des 25. Lebensjahres, mit der die Bedarfsgemeinschaft der Eltern verlassen wird.
Die Software Allegro rechnet dabei grundsätzlich mit 30 Tagen pro Monat. Wenn nun in den Monaten mit 31 Tagen die Berechnungen bis zum Geburtstag und ab diesem Tag-genau durchgeführt werden, dann werden 31/30 des anzurechnenden Einkommens angerechnet. Das führt zu einer widerrechtlichen Kürzung der ausgezahlten Leistungen.
- Wie kann das Jobcenter sicherstellen, dass solche Kürzungen unterbleiben?
- Was wurde bereits unternommen bzw. ist geplant?
Mit freundlichen Grüßen
Gez.
Michael Weisenstein
Fraktionsgeschäftsführer
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