Änderungsantrag zu TOP 6.2.2 „1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Abfallgebühren in der Stadt Köln"

Änderungsantrag zur Ratssitzung am 20.12.2016

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

DIE LINKE Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des Rates am 20.12.2016 aufzunehmen.

Beschluss

  1. Die Reinigung des Rheinboulevards inklusive Freitreppe ist weder anteilig noch vollständig aus den Abfallgebühren der Gebührenzahler zu subventionieren. Die hierfür in den Abfallgebühren bereitsveranschlagten 170.000 € sind ebenfalls aus dem Haushalt zu decken.
  2. Die Beschlüsse (DS 0321/2015 und AN/0784/2015) des Rates der Stadt Köln vom 12.05.2015 in denen von höchstens 598.000 € Gesamtreinigungskosten ausgegangen wird und deren signifikante Reduzierung ebenfalls beschlossen wurde, sind einzuhalten.

Begründung

Am 12. Mai 2015 entschied sich der Rat der Stadt Köln mehrheitlich für das reduzierte Reinigungs- und Nutzungskonzept, welches mit rund 260.000 € unter dem nicht reduzierten Reinigungs- und Nutzungskonzept auf rund 598.000 € veranschlagt wurde. In den bis dahin getroffenen Beschlüssen wurde für die Reinigung des Rheinboulevards pauschal ein jährlicher Betrag in Höhe von 250.000 Euro angesetzt. Eine Erhöhung dieses Betrages auf die geforderten 860.000 € wurde von der Politik und der Öffentlichkeit einhellig abgelehnt.

Tatsächlich heißt es im mehrheitlich beschlossenen Änderungsantrag von SPD, CDU, FDP und Grüne:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine signifikante Reduzierung der jährlichen Reinigungskosten sicherzustellen. Die AWB wird zunächst für 2015 und 2016 auf Basis des in der Beschlussvorlage dargelegten reduzierten Reinigungskonzepts (siehe Beschlussalternative der Verwaltungsvorlage) beauftragt, in der für 2015 von ca. 200.000 €und für 2016 von ca. 598.000 € Gesamtreinigungskosten ausgegangen wird.

Das (mit obiger Änderung) beschlossene reduzierte Reinigungskonzept beinhaltet folgende Vorgaben:

Der Rat beschließt das reduzierte Reinigungs-und Nutzungskonzept für den Rheinboulevard und beauftragt die Verwaltung auf dieser Grundlage eine vertragliche Vereinbarung mit den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln GmbH abzuschließen. Der Rat beauftragt die Verwaltung im ersten Jahr eine begleitende Evaluierung durchzuführen und ggf. ein modifiziertes Reinigungskonzept vorzulegen. Die für das Reinigungskonzept erforderlichen jährlichen Mittel betragen insgesamt 598.672 Euro. Bei vorzeitiger Eröffnung werden in 2015 voraussichtlich 79.400 Euro für die Reinigung der Ufertreppe benötigt. Die erforderlichen Aufwendungen werden im Rahmen des Veränderungsnachweises zum Haushaltsplanentwurf 2015 wie folgt veranschlagt und für die Folgejahre sichergestellt:

 

2015ab 2016ffTeilergebnisplanTeilplanzeile Dienststelle
79.400€396.172€1302 Brücken,
Wasser und Wasserbau
13
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Amt für Brücken
und
Stadtbahnbau
0€202.500€1201 Straßen,
Wege, Plätze
13
Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen
Amt für Straßen
und
Verkehrstechnik

Der Beschluss sieht an keiner Stelle eine Subventionierung der Reinigung durch die Abfallgebühren oder Straßenreinigungsgebühren vor. Nach derzeitiger Rechnung wird außerdem der festgelegte Höchstbetrag um rund 65.000 € überschritten, statt dass die Reinigungskosten wie beschlossen gesunken wären.

Bereits heute kommen von jedem Euro Abfallgebühr den die Kölnerinnen und Kölner zahlen lediglich noch knapp 46 Cent (16 Cent USt und 38 Cent Zusatzleistungen fließen ab) im Bereich der Kernleistungen an. Die Gebührenzahlerin subventioniert etliche Bereiche in Köln, die nur indirekt oder entfernt mit dem Abfallmanagement zu tun haben. Ob das allessozial und richtig ist, ist heute nicht zu entscheiden. Fest steht jedoch, dass die Reinigung dieses Betonbauwerks, das als Grünfläche gilt, keinesfalls dazu gehören darf.

gez. Michael Weisenstein         gez. Gisela Stahlhofen

DIE LINKE                              DIE LINKE

Fraktionsgeschäftsführer         Fraktionssprecherin