Änderungsantrag zu TOP 10.29: Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer (DS-Nr. 0864/2017)

Antrag zur Ratssitzung am 4.4.2017

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 10.29: Maßnahmenpaket für Schulbauprojekte Neubau/Erweiterung/Generalsanierung von Schulgebäuden durch Total- oder Generalunternehmer auf die Tagesordnung der kommenden Ratssitzung zu setzen.

Beschluss:

1. Der Beschlusspunkt 1 wird wie folgt ergänzt:

1.1. In den Beschlusspunkt 1 wird zwischen dem ersten und zweiten Satz der folgende Satz eingefügt:

Eine Bedingung der Ausschreibung ist es, dass der General- bzw. Totalunternehmer mindestens 50 % der Handwerkerleistungen an örtliche Handwerksbetriebe vergeben muss.

1.2. Am Ende des Beschlusspunktes 1 wird der folgende Satz eingefügt:

Die Vergabe an General- bzw. Totalunternehmer darf nur eine Übergangslösung sein, die zwingend zur Ertüchtigung der Gebäudewirtschaft genutzt werden muss.

1.3. Der geänderte Absatz lautet dann:

Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens mit dem Ziel, die in der Anlage 1 genannten 15 Schulbaumaßnahmen an 11 Schulstandorten durch Totalunternehmer planen und errichten bzw. durch Generalunternehmer errichten zu lassen.

Eine Bedingung der Ausschreibung ist es, dass der General- bzw. Totalunternehmer mindestens 50 % der Handwerkerleistungen an örtliche Handwerksbetriebe vergeben muss.

Der prognostizierte Kostenorientierungswert für die Realisierung der 15 Maßnahmen liegt zwischen 240 Mio. Euro und 340 Mio. Euro.

Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplans der Gebäudewirtschaft, die Refinanzierung über Mieten aus dem Teilergebnisplan 0301, Schulträgeraufgaben nach Inbetriebnahme der Objekte auf Grundlage des dann gültigen Spartenverrechnungspreises.

Die Vergabe an General- bzw. Totalunternehmer darf nur eine Übergangslösung sein, die zwingend zur Ertüchtigung der Gebäudewirtschaft genutzt werden muss.

2. Der Beschlusspunkt 2 wird wie folgt ersetzt:

Die Gebäudewirtschaft wird schnellstmöglich ertüchtigt, indem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

  • Das Stellenbesetzungsverfahren wird beschleunigt und qualitativ verbessert.
  • Alle tariflichen Möglichkeiten zur Personalgewinnung und Erhaltung sind auszuschöpfen.
  • Die Potentiale der Bewerber und der bereits Beschäftigten werden bestmöglich gefördert.
  • Entsprechende Qualifizierungen werden zwingend Bestandteil der Personalentwicklung.

 

3. Ein neuer Beschlusspunkt 3 wird ergänzt:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Task Force Schulbau einzurichten, die mit ausreichend Personal aus der Gebäudewirtschaft sowie den Fachverwaltungen besetzt sein muss, um den Schulbau in den kommenden Jahren schneller und effizienter zu planen und umzusetzen

Begründung:

Erfolgt mündlich

Mit freundlichen Grüßen

gez.

Michael Weisenstein

Fraktionsgeschäftsführer

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