Antrag: Sichere Kreuzungen und Querungen durch vorgezogene Seitenräume
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. auf Grundlage von Fußverkehrs-Checks, eingegangenen Beschwerdelagen (z. B. durch die Feuerwehr, AWB, Bürger*innen) oder im Rahmen der Schulwegsicherung identifizierte Querungsstellen kurzfristig durch nicht-bauliche Gehwegnasen (vorgezogene Seitenräume mittels Markierungen, Piktogrammen und Pollern sowie als Stationen für innerstädtische Mikromobilität, z.B. mittels Radabstellbügeln und Aufstellflächen für Leihfahrräder und E-Scooter) zu sichern.
2. eine gesamtstädtische Handreichung zum Konzept der „Freien Ecken“ und „Freien Strecken“1 zu entwickeln, die als verbindliche Planungsgrundlage für geeignete Kreuzungen, Einmündungen und Querungsstellen im gesamten Stadtgebiet dient. Diese Handreichung ist allen städtischen Planungsstellen, externen Planungsbüros sowie 1„Freie Strecken“ sollen gut einsehbare und sichere Querungen ermöglichen, an Stellen, an denen kein Fußgängerüberweg möglich ist. - 2 - den ausführenden Bauunternehmen zur Verfügung zu stellen und bei Neu- und Umbaumaßnahmen im Straßenraum zugrunde zu legen.
3. bei Neu- und Umbaumaßnahmen von Straßen und Knotenpunkten grundsätzlich baulich vorgezogene Gehwegnasen mit Bordsteinabsenkungen und taktilen Elementen vorzusehen, sofern dem keine zwingenden verkehrlichen oder technischen Gründe entgegenstehen. Das Konzept der „Freien Ecken“ ist hierbei als Standardlösung für geeignete Kreuzungen und Einmündungen anzuwenden.
4. die Umsetzung im Bestand zu priorisieren. Oberste Priorität haben: a) Querungsstellen aus Fußverkehrs-Checks, b) Standorte mit eingegangenen Beschwerdelagen (z. B. Feuerwehr, AWB, Bürger*innen), c) Maßnahmen der Schulwegsicherung.
5. dem Mobilitätsausschuss die Handreichung vorzulegen.
6. ihren entsprechenden Ermessensspielraum bei der Anordnung von „Freien Ecken“ auszureizen und zu prüfen, inwiefern das Konzept der Freien Ecken in bestehende Regelwerke und Standardplanungen der Stadt Köln integriert werden kann.
Beschluss: geändert beschlossen
Dateien
- Anlage
PDF-Datei (218 KB)
