Anfrage: Heizkosten in Wohnungen der GAG
In der Heizkostenverordnung ist festgelegt, dass Mieter*innen das Recht haben ihre Heizkostenabrechnung um 15 % zu kürzen, wenn ihre Verbräuche von Heiz- und heißem Brauchwasser nicht separat abgerechnet werden.
Dazu hat Die Linke folgende Fragen:
1. Ist es zutreffend, dass die GAG nur dann den Abschlag erstattet, wenn die Mieter*innen ihren Anspruch geltend machen?
1. Für wie viele Mietparteien hat die GAG diesen Abschlag gewährt? Wie viele offene Forderungen von Seiten der Mieter*innen gibt es?
2. In wie vielen GAG-Wohnungen kann keine separate Abrechnung, wie in §12, Abs1. Heizkostenverordnung dargelegt, vorgenommen werden? Für wie viele Jahre haben Mieter*innen das Recht den Abschlag einzufordern?
Dateien
- Anlage
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