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Änderungsantrag: "Baustellenumsetzungsmanagement stärken!"

Der Beschluss wird um folgende Punkte ergänzt: 

1. Die Verwaltung hat bei der Prüfung digitaler, automatisierter und KI-gestützter Verfahren im Baustellenmanagement sicherzustellen, dass Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung und Bürgerrechte gewahrt bleiben. 

2. Insbesondere ist darzustellen, ob und in welchem Umfang Bewegungsdaten, Standortdaten, Verkehrs- oder Sensordaten verarbeitet werden müssen oder beabsichtigt sind und mit welchen technischen und organisatorischen Maßnahmen ausgeschlossen wird, dass hierdurch personenbezogene oder personenbeziehbare Bewegungsprofile entstehen. 

3. Es ist sicherzustellen, dass eine Verarbeitung solcher Daten ausschließlich zweckgebunden, datensparsam, transparent und auf einer eindeutigen Rechtsgrundlage erfolgt und dass eine Nutzung für andere als die im Rahmen des Baustellenmanagements vorgesehenen Zwecke ausgeschlossen wird. 

4. Zudem ist darzustellen, durch welche technischen, organisatorischen und rechtlichen Vorkehrungen unbefugte Zugriffe auf die verarbeiteten Daten ausgeschlossen werden. Dies gilt insbesondere für Zugriffe durch Polizei- und Sicherheitsbehörden, soweit hierfür nicht im Einzelfall eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage und die rechtlich erforderliche Anordnung vorliegen. 

 

Beschluss: ohne Votum behandelt

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