Antrag: Umsetzung des StEK Wohnen: hier: Das Instrument Erhaltungssatzung vermehrt nutzen
1. Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit bekräftigt den Auftrag des Stadtentwicklungskonzeptes (StEK) Wohnen, das Instrument Erhaltungssatzung als Bestandteil einer sozialorientierten Wohnungspolitik vermehrt zu nutzen.
2) Der Ausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, die Untersuchungsergebnisse für folgenden Gebiete zu aktualisieren und sie entsprechend der Untersuchungsergebnisse zu priorisieren: - - Stadtbezirk Innenstadt: Deutz Stadtbezirk Ehrenfeld: Ehrenfeld West, Liebig Quartier - 2 - - - - - Stadtbezirk Nippes: Niehl, Nippes Stadtbezirk Porz: Porz Mitte Stadtbezirk Kalk: Humboldt, Vingst Stadtbezirk Mülheim: Buchheim, Mülheim Nord Für die vier Gebiete mit der höchsten Priorität sollen den Fachgremien und den betroffenen Bezirksvertretungen Beschlussvorlagen über die Aufstellung einer Sozialen Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vorgelegt werden. Falls der Verwaltung entsprechende Erkenntnisse vorliegen, sind die gemäß Mitteilung 2880/20024 identifizierten Beobachtungsräume um weitere Gebiete zu ergänzen.
3) Der Ausschuss beauftragt die Stadtverwaltung, bei den vertieften Untersuchungen Ausstrahlungseffekte und Attraktivitätssteigerung zu beachten.
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- Anlage
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