Antrag: Schutz vor heimlichen Aufnahmen: Smart Glasses in Schwimmbädern wie Potsdam verbieten
1. Die Verwaltung wird gebeten, sich gegenüber der KölnBäder GmbH dafür einzusetzen, die Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder GmbH dahingehend anzupassen, dass das Mitführen von Smart Glasses sowie vergleichbaren tragbaren oder getarnten Endgeräten mit integrierter Kamera-, Foto-, Video- oder Aufnahmefunktion in den Schwimmbädern untersagt wird. Die Nutzung von Smartphones bleibt von dieser Regelung unberührt; für sie gelten weiterhin die bestehenden Bestimmungen der Haus- und Nutzungsordnung der KölnBäder GmbH.
2. Zudem wird die Verwaltung gebeten, gemeinsam mit der KölnBäder GmbH zu prüfen, welche Maßnahmen zur Information der Badegäste sowie zur Sensibilisierung und Schulung des Personals erforderlich sind, um die Einhaltung entsprechender Regelungen sicherzustellen.
Beschluss: ungeändert beschlossen
Dateien
- Anlage
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