Antrag: Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum "Bau-Turbo" – Zustimmungsverfahren § 36a
Der Rat 1. beschließt die Leitlinien zur Anwendung der Verfahrenserleichterungen auf Grundlage des „Gesetzes zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung“ vom 30.10.2025 „Bau-Turbo für Köln – Leitlinien zur Anwendung“;
2. überträgt die Entscheidung über die Zustimmung der Gemeinde nach § 36a bzw. § 246e Absatz 2 in Verbindung mit § 36a Baugesetzbuch (BauGB) auf die Verwaltung;
Beschluss: Sache ist erledigt
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- Anlage
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