Antrag: Förderung des genossenschaftlichen Wohnbaus
1. Sukzessiver Aufbau eines Flächenpools zur Vergabe an Genossenschaften für den Wohnungsbau in Köln: - - Jährliche Identifikation und Bereitstellung städtischer Flächen für genossenschaftliche Wohnprojekte, mit dem Ziel, bis 2031 mindestens 10 % der städtischen Entwicklungsflächen an Genossenschaften für den Wohnungsbau zu vergeben. Alle Bestandsflächen ab einer Größe von ~25 möglichen Wohneinheiten sind als Potenzialflächen zu betrachten, insbesondere auch solche mit verzögerten Projektumsetzungen und unabhängig von ihrer ursprünglichen Zweckbindung. - 2 - Der gezielte Ankauf von geeigneten Flächen zur Vergabe an Genossenschaften soll ausdrücklich berücksichtigt werden. - Mindestens eine städtische Fläche soll zur Vergabe in 2027 identifiziert und ausgeschrieben werden.
2. Die MitStadtZentrale wird bis einschließlich 2031 mindestens im Umfang der aktuellen Planstellen gefördert, um ihre Beratungs- und Netzwerkfunktion für gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnprojekte nachhaltig zu sichern.
3. Im Jahr 2029 soll evaluiert werden, ob der festgelegte Anteil städtischer Entwicklungsflächen an genossenschaftliche Projekte eingehalten wird, oder ob Anpassungen zur Zielerreichung erforderlich sind.
Beschluss: vertagt
Dateien
- Anlage
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