Anfrage: Einsicht Förderantrag ÖPNS-Bedarfsplan
Der Verkehrsausschuss des Landes NRW hat am 12.11.2025 beschlossen, dass die „Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse in Köln“ als „Interimszustand“ in die Stufe 1 des ÖPNV-Bedarfsplans sowie den ÖPNV-Infrastrukturfinanzierungsplan des Landes NRW aufgenommen wird (Vorlage 18/4414).
Wie lautet der genaue Text des Förderantrags zur Ertüchtigung der Ost-West-Achse, der bei go.Rheinland und dem MUNV NRW durch das Verkehrsdezernat eingereicht wurde?
Die Stadt Köln beantwortete bereits eine Anfrage der Ratsfraktion Die Linke betreffend "Interim der Ost-West-Achse" zur Ratssitzung am 16.12.2025 wie folgt: "Für eine (oberirdische) Interimslösung in der Innenstadt gibt es keinen Beschluss. Hierzu ist zunächst eine Planung erforderlich. Die Interimslösung muss mit der endgültigen Tunnelplanung korrespondieren, da sie den anschließenden Bau des Tunnels ermöglichen soll.
Aus diesem Grunde müssen zunächst die vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Prüfaufträge durchgeführt und die Ergebnisse mit der Politik und den Zuwendungsgebern abgestimmt werden" (3550/2025). Das MUNV NRW spricht in einem Schreiben vom 17.12.2025 an das Bündnis Verkehrswende Köln: “Der BESCHLOSSENE Interimszustand ist der Teil der Planungen, die von der Stadt Köln durchgeführt und mit Bund und Land abgestimmt wurden, ...”
Das sind diametral entgegengesetzte Aussagen. Für die Aufnahme in einen aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan muss eine Planung bis zur LP2 erfolgt sein. Auch ein entsprechender NKI fehlt. Im entsprechenden Beschluss des Verkehrsministeriums NRW heißt es: "Die Standardisierte Bewertung wurde in Abstimmung mit go.Rheinland und dem MUNV NRW abgeschlossen und kommt zum derzeitigen Planungsstand auf ein auskömmliches Nutzen-Kosten-Verhältnis 1,42." Das ist der NKI der Tunnelvariante, die lt. Ratsbeschluss vom 03.04.2025 gar nicht gebaut werden soll.
Es fehlen offensichtlich alle Voraussetzungen, um das Projekt Ost-West-Achse in Köln auch nur in Teilen in den aktuellen ÖPNV-Bedarfsplan aufzunehmen. Bekanntermaßen brachte die SPD im betreffenden Verkehrsausschuss bereits Zweifel über diese Vorgehensweise an und beantragte ein rechtliches Gutachten zu der Angelegenheit. Dies wurde leider abgelehnt.
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