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Anfrage: Bedeutung der aktuellen Bewirtschaftungsverfügung für den Erhalt und die Arbeit der Frauenprojekte

Gewalt gegen Frauen nimmt in Deutschland zu. Gleichzeitig erstarkt weltweit eine Bewegung, die die erkämpften Rechte von Frauen und queeren Menschen sowie die Errungenschaften der Frauenbewegung zurückdrehen bzw. abschaffen will. In Köln sind Frauenprojekte und -träger ein wichtiger Bündnispartner zur Durchsetzung und Absicherung dieser Rechte. Sie leiden darunter, dass die Kostensteigerungen der letzten Jahre, z. B. von Personal oder Energie absolut unzureichend gegenfinanziert sind. Nun drohen mit der Bewirtschaftungsverfügung weitere finanzielle Einbußen. 

Dazu hat die Fraktion Die Linke folgende Fragen: 

1. Inwieweit ist Gewaltschutz eine Pflichtaufgabe der Stadt Köln und damit gesichert?

2. Wie viele städtischen Projektmittel stecken anteilig in den Bereichen Gewaltschutz (Frauenhaus und Gewaltschutzberatung, z.B. bei Erfahren von häuslicher Gewalt oder Zwangsverheiratung oder drohendem sog. „Ehrenmord“), Frauenkulturprojekte, Frauengesundheit, Mädchenarbeit? 

3. Inwieweit kommt es durch die Prüfung, ob Mittel bewilligt werden können oder nicht, zu Unterbrechungen oder Verzögerungen in der Auszahlung?

4. Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass es durch diese Verzögerung nicht zur Schädigung oder zum Abbruch dieses Projektes kommt?

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