Aktuelle Stunde: Verkauf des WDR-Produktionsgeländes in Böcklemünd - Stadt soll zukünftige Nutzung aktiv gestalten
Seit dem 29.01.2026 ist die offizielle Absicht des Westdeutschen Rundfunks bekannt, seine Produktionsstätte in Köln-Bocklemünd (Freimersdorfer Weg 6, 50829 Köln) zu veräußern. Der vollständige Übergang des Geländes aus dem Eigentum des WDR soll bis spätestens 2035 erfolgen. Das Areal umfasst eine Fläche von knapp 300.000 Quadratmetern. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung regen die antragstellenden Fraktionen an, dass die Stadt Köln frühzeitig prüft, welche Möglichkeiten bestehen, aktiven Einfluss auf die zukünftige - 2 - Entwicklung und Nutzung zu nehmen und das Areal möglicherweise sogar selbst zu erwerben, um eigene städtebauliche Zielsetzungen zu verfolgen.
Die derzeitige planungsrechtliche Ausweisung erlaubt ein breites Spektrum an Nutzungen. Hierzu zählen insbesondere gewerbliche und industrielle Nutzungen sowie Sondergebietsnutzungen, darunter Einzelhandel, Fremdenverkehr, Kultur- und Kreativwirtschaft, Bildungs- und Gesundheitswesen, Energiegewinnung sowie Erholungs- und Freizeitangebote. Dabei ist auch die räumliche Nähe zum BioCampus zu berücksichtigen, der perspektivisch Entwicklungspotenziale und gegebenenfalls Erweiterungsbedarfe aufweisen kann. Das Gebiet Bocklemünd besitzt eine erhebliche wirtschaftliche und strukturelle Bedeutung für den Standort Köln und das umliegende Stadtgebiet und erlangt mit dem angekündigten Verkauf des WDR-Geländes nun noch zusätzliches stadtentwicklungspolitisches Potential, das insgesamt positiv auf den Bereich zwischen (Alt-)Bocklemünd auf der einen Seite und Widdersdorf jenseits der BAB 1 ausstrahlen könnte.
Eine frühzeitige, strategische und zielgerichtete Auseinandersetzung mit der zukünftigen Nutzung ist daher unerlässlich, um das wirtschaftliche, stadtentwicklungspolitische und wohnungspolitische Potenzial des Gebietes zu sichern, weiterzuentwickeln und langfristig gewinnbringend für die Stadt Köln nutzbar zu machen. Die Aktuelle Stunde soll dazu dienen, die Chance zu nutzen und die Möglichkeiten politisch auszuloten. Die Aktuelle Stunde soll gemäß § 5 Abs. 9b der Geschäftsordnung des Rates abgeschlossen und zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen werden.
Beschluss: angenommen
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