Änderungsantrag zu: "Prüfbeschluss betreffend Integration des Museum Selma in das Kulturzentrum am Neumarkt (KAN)"
1. Die Beschlusspunkte 1-5 der Vorlage bleiben unverändert erhalten.
2. Beschlusspunkt 6 wird wie folgt geändert: Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, gemeinsam mit der DOMiD gGmbH die rechtlichen, organisatorischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine langfristige Miet- bzw. Nutzungsvereinbarung über die seitens der DOMiD gGmbH für das Museum Selma (ggf. anteilig) genutzten Flächen im KAN zu klären und die finale Miet- bzw. Nutzungsvereinbarung den zuständigen politischen Gremien zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine angemessene an den tatsächlichen Kosten orientierte Miete bzw. Nutzungsvergütung, die u. a. Betriebskosten berücksichtigt, ist sicherzustellen. Sobald es die Rahmenbedingungen zulassen, erfolgt der Umzug des Museums Selma in einen Standort im rechtsrheinischen Köln, der eng mit der Geschichte der Migration in Köln verbunden ist.
3. Beschlusspunkt 7 wird ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt, parallel zur Planungsphase im KAN Konzepte zu erarbeiten und Ausstellungsflächen zu suchen, die die Sichtbarkeit von „Selma“ im rechtsrheinischen Köln gewährleisten und den Standort KAN ergänzen.
4. Beschlusspunkt 8 wird ergänzt: Die Verwaltung wird beauftragt, die kulturelle und gemeinwohlorientierte Nutzung der Halle 70 aufzeigen und zu sichern.
5. Beschlusspunkt 9 wird ergänzt: Der Rat bekräftigt seine Absicht, das ehemalige Klöckner-Humboldt-Deutz Areal in Kalk gemeinwohlorientiert, inklusiv und sozio-kulturell zu entwickeln. Um einen Domino-Effekt zu verhindern, durch den nach dem Aus für das Projekt „Museum Selma“ in der Halle 70 auch die Entwicklung der anderen Hallen und Flächen gefährdet sein könnten, stärkt er die Verantwortungsgemeinschaft Osthof Kalk und beauftragt die Verwaltung, die Planungen in Abstimmung mit der Verantwortungsgemeinschaft Osthof Kalk zügig voranzubringen.
Beschluss: beschlossen
Dateien
- Anlage
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