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Änderungsantrag: "Kein Raum für Sexismus und Machtmissbrauch – klare Standards in der Kölner Kulturförderung!

Das Thema Machtmissbrauch in Kulturinstitutionen ist für die Verwaltung nicht neu. Wie z. B. in der Beantwortung der o. g. Anfrage (1246/20205) beschrieben, hat sie sich bereits eine Meinung über Best-Practice-Beispiele gebildet. Eine Prüfung über die Implikation in den einzelnen Dienststellen läuft bereits und sollte abgewartet werden, bevor der Kulturausschuss eine erneute Beauftragung beschließt. Der Schutz vor sexueller Belästigung durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist ein guter Ansatz, der durchgesetzt werden muss. Er muss aber für alle Beschäftigten gelten. 

Der fehlende Schutz für Freie Mitarbeiter*innen, die im Kulturbereich häufig beschäftigt werden, ist ein Problem. Es kann aber durch Betriebsvereinbarungen auf institutioneller Ebene gelöst werden. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein hilfreiches Instrument. Es kann aber nicht davor schützen, dass die Karrieren der Betroffenen enden oder ins Stocken geraten, wenn die Täter*innen das Opfer für das Brechen des Schweigens bestrafen wollen und dafür andere Argumente vorschieben. Sobald Leitung sich auf mehrere Personen verteilt, ist diese Gefahr zwar nicht gebannt, aber deutlich geringer.

 

Beschluss: teilweise übernommen 

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