Zum Hauptinhalt springen

Änderungsantrag: Suchthilfezentrum am Perlengraben Baubeschluss

Die Beschlusspunkte 3 und 4 werden wie folgt geändert (Änderung in fett). Punkt 5 wird ergänzt (Ergänzung in fett): 

3.  beschließt den Betrieb des Suchthilfezentrums durch einen nichtstädtischen Träger/Trägerkonsortiums mit Gestellung des Gebäudes durch die Verwaltung. Die Verwaltung erarbeitet einen Vorschlag, wie die Stadt Köln in den Betrieb des Suchthilfezentrums eingebunden werden kann. Zur Finanzierung der Maßnahme erfolgen zum Haushaltsplanentwurf 2027/2028 entsprechende Veranschlagungen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701 in den Teilplanzeilen 11 bis 16 für die Haushaltsjahre 2027 ff. (siehe Anlage 1). 

4. beauftragt die Verwaltung mit der Konkretisierung des „Rahmenkonzeptes Betrieb Suchthilfezentrum“ bis zur nächsten Ratssitzung, der Umsetzung des Betriebs sowie auf dieser Basis der Fortschreibung des Sicherheitskonzeptes. Dabei sind insbesondere die in der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes genannten Informationen gemäß §13 der Kommunalhaushaltsverordnung NordrheinWestfalen (KomHVO NRW) bereitzustellen und dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Fachausschüsse sind in der Phase der konzeptionellen Entwicklung zu informieren. 

5. Die Verwaltung evaluiert unabhängig die Nutzung der Angebote und prüft auf dieser Grundlage, ob Anpassungen und Erweiterungen baulich, personell und konzeptionell erforderlich sind. Den Fachausschüssen ist fortlaufend über die Evaluation zu berichten. 

 

Beschluss: beschlossen 

Dateien

Zurück zum Kopf der Seite