Wegweisendes Urteil in Bremen gefällt - Zugeparkte Gehwege sollten auch in Köln nicht weiter toleriert werden!

Das Oberverwaltungsgericht Bremen hat ein wichtiges Urteil zum Gehwegparken gefällt. Das Land Bremen war durch Anwohner*innen verklagt worden, in deren Straßen Gehwege regelmäßig von Autos zugeparkt wurden. Zuständige Ordnungsbehörden gingen nicht dagegen vor.

Güldane Tokyürek, Vorsitzende der Linksfraktion und Mitglied im Verkehrsausschuss, erklärt dazu:

„Das OVG Bremen ist zu dem Ergebnis gekommen, dass das Zuparken von Gehwegen durch Autos rechtswidrig ist. Es besteht eine Verpflichtung, Maßnahmen dagegen zu ergreifen. Ein solches Urteil wäre auch für NRW sehr zu begrüßen. In Köln ist die Situation hinsichtlich zugeparkter Gehwege desolat – das sieht jede*r, der*die in Köln unterwegs ist. Oftmals verbleibt nur ein schmaler Engpass für Fußgänger*innen, um an parkenden Autos vorbeizukommen. Noch gravierender ist das Problem für mobilitätseingeschränkte Menschen.“

Michael Weisenstein, Geschäftsführer der Linksfraktion, ergänzt:

„Das Urteil stellt fest: Die Funktion eines Gehwegs ist nicht erst dann beeinträchtigt, wenn Fußgänger*innen nicht mehr oder nur mit Mühe an parkenden Fahrzeugen vorbeikommen. Sollte es zu einem ähnlichen Urteil in NRW kommen, würde dies auch den Kölner „Masterplan Parken“ in Frage stellen. Gehwegbreiten müssten dann neu berechnet werden.“

DIE LINKE im Rat der Stadt Köln setzt sich grundsätzlich für eine Aufwertung des Fußverkehrs ein. Dazu ist wichtig, dass Gehwege ausreichend breit sind, und dass parkende Autos keine Gefährdungen bzw. Barrieren darstellen.