Prüfauftrag zur Einrichtung eines Ausbildungsbüros Schule - Beruf
Ein großer Teil der Jugendlichen, die heute eine Ausbildung beginnen, ist überaltert: das Durchschnittsalter beträgt zur Zeit 19,2 Jahre.
Etwa 50% der Jugendlichen kommen aber erst gar nicht so weit. Sie streben zwar eine Berufsausbildung an, durchlaufen aber letzten Endes die von Berufskollegs und anderen Trägern bereitgestellten Übergangssysteme, die vielfach den Charakter einer Warteschleife haben.
Die Mehrzahl von ihnen ? ca. 80% ? sind Migranten und Migrantinnen, die damit in besonderer Weise benachteiligt sind. Jugendlichen mit Behinderungen und ihren Eltern fehlt es in der Regel an frühzeitigen ? währen der Schulzeit fließenden ? und grundsätzlichen Informationen zu Fragen des Behindertenrechts und Perspektiven auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Ein weiterer Teil der Jugendlichen, die jährlich nach der 10. Klasse die Schule verlassen, werden statistisch gar nicht mehr erfasst und gehen ?verloren?.
Die wenigen Zahlen zeigen bereits, dass ?die Stadt Köln gefordert (ist), alle Anstrengungen zu übernehmen, den Übergang von Schule in Ausbildung und Beruf besser zu steuern.? (Bildung und Integration; Diskussionsbeitrag der Kölner Gewerkschaften für die Stadt Köln). Zahlreiche Institutionen und Träger sind am Übergang von Schule in den Beruf beteiligt, aber es fehlen eine verlässliche Datenlage, die Koordination der vorhandenen Ressourcen und schließlich die konsequente Umsetzung notwendiger Schritte.
Der Rat möge deshalb beschließen:
Die Verwaltung prüft in enger Zusammenarbeit mit der U 25-Konferenz die Übertragung folgender Aufgaben im Bereich Übergang Schule - Beruf an das Regionale Bildungsbüro:
1. Das Büro sorgt für die Erhebung aller Daten, die sich auf den Übergang Schule - Beruf beziehen, es begleitet diese Erhebung und wertet sie aus.
2. Das Büro ist außerdem zuständig für die Koordination und Umsetzung aller Maßnahmen, die den Übergang Schule - Beruf betreffen. Dazu zählen u.a.:
? Die Erfassung aller Schülerinnen und Schüler, die von einer weiterführenden Schule nach der 9. oder 10. Klasse abgehen, und ihres weiteren Bildungs- bzw. Berufsweges
? Die Bereitstellung eines überschaubaren Informations- und Beratungssystems für Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderungen und deren Eltern noch während der Schulzeit. Dies schließt eine entsprechende Plattform im Internet auf bildung.koeln.de mit ein.
? Die Bündelung und Koordination aller Aktivitäten, die den Übergang Schule - Beruf betreffen und an denen zahlreiche Institutionen beteiligt sind. Dazu gehören auch frühzeitige und gezielte, an der genauen Kenntnis der individuellen Leistungseinschränkungen orientierte Beratung und Information von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen und in diesem Zusammenhang eine enge Zusammenarbeit mit dem Integrationsfachdienst beim LVR und der Agentur für Arbeit.
? Durchführung von Maßnahmen, die die Benachteiligung vor allem der Migrantinnen und Migranten, aber auch der Haupt- und Förderschülerinnen und -schüler reduzieren und langfristig aufheben
? Die verbindliche und flächendeckende Einführung des Berufswahl-Passes und seine Anerkennung in der Wirtschaft