Luftreinhaltung: Gesundheit hat höchste Priorität, nicht der Autoverkehr!

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,

die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu nehmen:

Am 29.05. fand unter Leitung der Verkehrsdezernentin Blome die Auftaktsitzung der Arbeitsgruppe „Umsetzung von Mobilitätsmaßnahmen zur Luftreinhaltung“ statt. Neben der Dezernentin nahmen eine Reihe weiterer Mitarbeiter*innen des Verkehrsdezernates teil, sowie Mitglieder der Ratsfraktionen. Nicht anwesend waren der Umweltdezernent und Mitarbeiter des Umweltdezernates.

Die Bildung der Arbeitsgruppe wurde durch Oberbürgermeisterin Reker verfügt. Faktisch wurde auf diese Weise die Federführung im Bereich der Luftreinhaltung vom Umweltdezernenten auf die Verkehrsdezernentin übertragen. Dies geschah, obgleich es der Umweltdezernent ist, der gegenüber der Bezirksregierung zum Thema Luftreinhaltung rechenschaftspflichtig ist und obgleich ein Großteil des notwendigen Fachwissens innerhalb des Umweltdezernates angesiedelt ist.

Der Umweltdezernent tritt in Fragen der Luftreinhaltung kaum noch mit öffentlichen Äußerungen im Namen der Stadt Köln in Erscheinung. Diese Rolle wurde offensichtlich der Verkehrsdezernentin zugewiesen. Deren öffentliche Äußerungen machen aber deutlich, dass nunmehr – entgegen dem Ratsbeschluss – nicht die Gesundheit der Bevölkerung, sondern der ungestörte Autoverkehr höchste Priorität hat.In diesem Zusammenhang hat die Fraktion DIE LINKE die folgenden Fragen:

1. Welche Dienststellen sind in welcher Funktion an der Arbeitsgruppe beteiligt und welche Rolle wird hierbei zukünftig das Umweltdezernat haben? Warum fand die Auftaktsitzung während einer Sitzung des Umweltausschusses statt und machte damit die Teilnahme des Umweltdezernenten und leitender Mitarbeiter*innen des Umweltdezernates unmöglich?

2. Wie ist der Zeitplan der Arbeitsgruppe, insbesondere: Wann werden welche konkreten Maßnahmen umgesetzt und ab wann soll eine Einhaltung der NO2-Grenzwerte erreicht werden?

3. In welcher Weise wird das Aviso-Gutachten berücksichtigt, das zu dem Ergebnis kommt, dass eine Einhaltung der NO2-Grenzwerte nicht erreicht werden kann, ohne dass Fahrverbote für Dieselfahrzeuge (entweder als generelles Fahrverbot oder als spezifischeres Fahrverbot mit Blauer Plakette) erlassen werden?

4. Das Bundesverwaltungsgericht erklärte Diesel-Fahrverbote mit dem Ziel der Einhaltung der NO2-Grenzwerte unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit für zulässig. Das Verwaltungsgericht Aachen stellte nun eine Pflicht fest, Fahrverbote zu erlassen, sofern nicht durch andere Maßnahmen eine Einhaltung der Grenzwerte erreicht werden kann.
Wie schätzt die Verwaltung diese beiden Urteile ein und wie gedenkt sie mit ihnen umzugehen?

5. Aus welchem Grund und mit welchem konkreten Ziel beschäftigt sich die Verkehrsdezernentin Blome mit der Frage des Standortes von Messstellen, obgleich das Umweltamt dem Dezernat V „Soziales, Integration und Umwelt“ zugeordnet ist und obgleich die Messstellen durch das Landesumweltamt aufgestellt werden?

Mit freundlichen Grüßen
gez.
Michael Weisenstein
Geschäftsführer
Fraktion DIE LINKE

Zur Anfrage.

Zur Antwort der Verwaltung.