Konsequenzen ziehen aus den Kölner Skandalen!

Jörg Detjen
AVRRatReden

Rede in der Ratssitzung am 10.9. zur Überarbeitung des Public Corporate Governance Kodex

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Reker,
Sehr geehrte Anwesende,

Was nützen die Gesetze uns, wenn die guten Sitten fehlen“,
sagte der römische Lyriker Horaz. Dieses Zitat fiel in der Debatte am
3. Mai 2018 in der Diskussion zur Börschel-Petelkau-Frank-Affäre.

Der Stadtrat kann eben keine Gesetze beschließen, aber ein kulturelles Miteinander organisieren und Verhaltenskodexe prägen.
Die Stadtwerke-Affäre konnten wir damals, auch dank der Medien aufklären, aber auch wegen des PCGK-Verhaltenskodex.

Der Deal verstößt gegen den PCGK-Kodex, war dann die Botschaft und dann fielen viele Domino-Steine, leider nicht alle. Vollständig konnte man den Deal nicht aufklären.
Aber der Rat verschloss sich nicht, den PCGK-Kodex zu verschärfen. Es gab das spannende Gutachten von Prof. Papenfuß, Beratungen in Ausschüssen, dann zwei Gespräche mit der Kämmerin und nunmehr liegt eine Neufassung des PCGK vor. Für die Ratsfraktion DIE LINKE ist das enttäuschend und unbefriedigend.

Unbefriedigend auch deshalb, weil aus dem wichtigsten Ereignis der letzten Wahlperiode, der Börschel-Petelkau-Frank-Affäre keine handfesten Konsequenzen gezogen werden. Zwei wichtige Änderungsvorschläge:

1. Alle drei Akteure waren und sind immer noch in vielen Aufsichtsräten vertreten. Die Drei beherrschten/beherrschen so zusagen, mit den dahinter liegenden Infos und Wissen ihre Fraktionen und fusionierten zu einer virtuellen Vorstands- und Glaubensgemeinschaft.

Deshalb bin ich mir sehr sicher, dass eine wichtige Kampfansage darin bestehen sollte, die Anzahl der Aufsichtsratsmandate zu reduzieren:

Unser Änderungsantrag zu dem Punkt 2.2.5(Seite 14),das auf drei Aufsichtsratsmandate zu reduzieren, ist unser Vorschlag. Die alte und die jetzige Regelung ermöglicht, in sehr vielen Aufsichtsräten zu sein. Wenn für den Stadtwerke-Konzern nur ein Mandat gerechnet wird, könnte ich in vielen Aufsichtsräten sein: AWB, AVG, KVB usw. und dann noch in anderen Konzernen: Sparkasse, Kliniken, GAG usw. – Eine unendliche Geschichte!

Deshalb unser Änderungsantrag mit drei realen Aufsichtsräten!

2. Der Änderungsantrag zu Punkt 2.5.4. (Seite 19)sieht vor, dass die jetzige Regelung, dass ein Vorstands- und Geschäftsleitung-Mitglied erst nach zwei Jahren in den Aufsichtsrat wechseln kann, auch umgekehrt gelten soll: Wenn ein Aufsichtsratsmitglied in den Vorstand wechseln soll (Fall Börschel). Ausgenommen haben wir den Fall, dass ein Arbeitnehmervertreter zum Arbeitsdirektor wechselt, was in der Praxis sehr oft passiert.

Prof. Papenfuß hatte dazu in seinem Gutachten diese Möglichkeit einer Änderung für rechtlich möglich gehalten.
Die etablierten Parteien und die Verwaltung wollen das aussitzen und möchte weitere rechtliche Gutachten einholen.

Wir haben dann den Punkt 2.5.1, den Anteil der Frauen in den Aufsichtsräten auf 50 % festzulegen. DIE LINKE hat das in der letzten Wahlperiode so gehandhabt. Das geht!

Eine Änderung in Punkt 3.3.2, die Vergütung der Managergehälter zu deckeln, auf das 20fache des niedrigsten Gehaltes im Unternehmen. Dies wäre ein neuer Punkt, der bisher im PCGK nicht vorgesehen ist.

Da Prof. Papenfuß in den Gesprächen in den Ausschüssen deutlich gemacht hat, dass der PCGK nicht nur so ein theoretisches Gebilde ist, sondern auch praktisch betrachtet werden kann, unterbreiten wir dies als Vorschlag.

Bei unserem Managerdeckel bekommen die Vorständler immer noch ein tolles Gehalt: Beispiel KVB: Niedrigste Tariflohn EG 3
= 2411,20 Euro/ Monat = Jahresgehalt 28.934,40 x 20 = 578.688 Euro

Der Rat zieht mit seinem heutigen Beschluss keine Konsequenzen aus der Börschel-Petelkau-Frank-Affäre.
Auch in der nächsten Wahlperiode bleibt DIE LINKE dran an dem Thema!