Jahrelanges Verwaltungsversagen bei der Abrechnung von Abfall- und Straßenreinigungs-Gebühren

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Die Abfall- und Straßenreinigungsgebühren haben es diesmal in sich:
Für den Stadtrat liegt eine Vorlage vor, aus der ersichtlich ist, dass 4,5 Mio. Gebühren abgeschrieben werden müssen, weil die Verwaltung in den Jahren vor 2016 die Gebühren nicht ordentlich abgerechnet hat.
Die Stadtverwaltung ist durch den Landesgesetzgeber dazu verpflichtet, transparente und kostendeckende Gebühren zu erlassen. Das beherrschte die Verwaltung lange Zeit nicht.
Die damals zuständige Dezernentin – von 2010 bis 2015 - war die heutige Oberbürgermeisterin Henriette Reker. Wenn jetzt die FDP personelle Schuldzuweisungen gegen den derzeitigen Umweltdezernenten Dr. Rau erhebt, trifft das nicht den Kern des Problems. Es lenkt nur von den tatsächlich entstandenen Problemen ab.


Dazu erklärt der Fraktionssprecher Jörg Detjen:

Das Kostendeckungsprinzip und die transparente Darstellung von Gebühren sind ein hohes Gut der kommunalen Selbstverwaltung. Jetzt wird Vertrauen zerstört, weil über Jahre nicht ordentlich abgerechnet wurde. Warum erfahren wir erst jetzt davon? Es ist auch eine Missachtung des Stadtrats, der das demokratische Recht hat, zu entscheiden, ob Gebühren umgelegt werden oder nicht.“

Jörg Detjen weiter:

Wir fordern die Verwaltung auf, bei der aktuellen Gebührenberechnung die Außenstände aus den Jahren 2016 und 2017 ebenfalls nicht mehr auf die Verbraucher umzulegen und dies der Politik als Entscheidungsträger vorzulegen. Das sind 2,5 Mio. Euro bei den Abfallgebühren und 115.000 Euro bei den Straßenreinigungsgebühren.
Für die Finanzierung der 4,5 Mio. Euro aus den Jahren bis 2016 hat man ja bereits eine Deckung im Haushalt gefunden, ohne die Menschen zu belasten. Warum nicht auch für die Jahre 2016 und 2017
?