Berechnung der Abfallgebühren muss klar und nachvollziehbar sein!

Jörg Detjen

Rede in der Ratssitzung am 12.12.2019

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
sehr geehrte Anwesende,

wir werden heute im Rahmen der Gebührendiskussion den Jahresabschlüssen 2016 und 2017 zustimmen (10.18+10.19) sowie der Erhöhung der Kapitalrücklage (Top 10.22). Diese drei Vorlagen sind Voraussetzung für einen Neustart, den wir einfordern:

Wir brauchen eine transparente und nachvollziehbare Gebührenabrechnung für uns Mandatsträger – aber vor allem für die Kölner Gebührenzahler.

Das Kostendeckungsprinzip und die transparente Darstellung von Gebühren sind ein hohes Gut der kommunalen Selbstverwaltung. Durch die ungenaue Abrechnung durch den städtischen Eigenbetrieb Abfallwirtschaftsbetriebe über viele Jahre ist Vertrauen zerstört worden.

Dass es sich nicht um ein neues und plötzlich auftretendes Problem handelt, sondern um eine Entwicklung über mehrere Jahre, zeigt ein Blick auf die Bilanzverluste. Sie schwanken in den Jahren 2015 bis 2017 zwischen -0,25 Mio. und -7,5 Mio. Euro. Der Bilanzverlust 2016 von -4,2 Mio. Euro ist zum Teil bereits 2015 entstanden ( -0,976 Mio.)

Anders als der chaotische Eigenbetrieb macht die AWB GmbH eine ordentliche Arbeit. Allerdings müssen wir uns auch hier mit einer Frage beschäftigen. Die GmbH in nicht unwesentlichem Maße Gewinne. Und welche Auswirkungen diese Gewinne der AWB GmbH auf die Gebührenabrechnung haben, müssen wir - die Stadt, aber auch die Stadtwerke – den Kundinnen und Kunden nachweisen. D.h. wir sind es dem Gebührenzahler schuldig, die Kosten unseres Lieferanten transparent zu machen. Das gebietet uns doch die Sorgfalt.

Das bedeutet: Wir brauchen eine klare und nachvollziehbare Gebührenabrechnung der Stadt, die eine transparente Darstellung der Kostenstellen der ABW GmbH mit einbezieht.
Deshalb ist jetzt wichtig, dass die Jahresabschlüsse 2018 aber auch 2019 zügig fertiggestellt werden. Das ist die Voraussetzung für eine ordentliche Gebührenabrechnung. Und da kann man sich nicht damit rausreden, dass irgendein Finanzposten nicht abgeschlossen ist. Dann muss eben eine Rücklage gebildet werden oder ähnliches.

Dann brauchen wir auch vom Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan für das kommende Jahr und wir brauchen einen mittelfristigen Gebührenplan, den der Eigenbetrieb mit der AWB GmbH erstellen muss. Und in dieser mittelfristigen Gebührenplan muss erkennbar sein, dass z.B. Investitionen anstehen etc., dass im Jahr XY die Gebühren steigen werden oder Gewinne entstehen, die zu einer Gebührensenkung führen.

Ich fordere die Verwaltung auf, ein solches Konzept gemeinsam mit der AWB GmbH zu entwickeln. Dieses Konzept müssen wir noch vor der Kommunalwahl beschließen können, damit der neue Rat eine solide Grundlage für die Gebührendiskussion hat.

Wenn Sie diese Aufgaben und Zeitplan verpassen, machen sie einen großen Fehler. Wir werden im nächsten Herbst sehr viele neue Ratsmitglieder haben. Sie sollten nicht damit rechnen, dass der neue Rat einer solchen Beschlussvorlage, wie sie uns hier vorgelegt wird, ähnlich willig folgt.

Um etwas Druck auf die Verwaltung auszuüben, werden wir der von ihr vorgeschlagenen Gebührenerhöhung nicht zustimmen.