Erbbaurechtsregelung kommt!

RatRedenThema Wohnen

Rede von Michael Weisenstein zur Ratssitzung am 17. März 2022

Zunächst möchten wir uns für die gute Vorlage bedanken. Sie bildet einen Wendepunkt in der Kölner Liegenschaftspolitik.

Die Erbbauregelung wird ihren Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum leisten und die Spekulation mit Boden eindämmen.

Aus unserer Sicht müssten aber Verbesserungen vorgenommen werden. Es darf keine Ausnahmen geben. Kein städtischer Boden darf verkauft werden. Baugrund darf  nur an städtische Bestandshalter vergeben werden. Die Laufzeit sollte 99 Jahre sein, und die Preisbindung für die Miete  81 statt 61 Jahre. Zwischen 75 und 100 % geförderter und preisgedämpfter Wohnraum soll auf den Erbbaugrundstücken realisiert werden. Auch nach Ablauf der Förderung müssen die Wohnungen für Menschen mit Wohnberechtigungsschein vorbehalten werden.

Die Änderungen des Gestaltungsbündnisses, Eigentumsbildung als Ausnahme zuzulassen, ist inhaltlich falsch. Alle Experten warnen davor, dass die Handhabung des Vertrages dadurch rechtlich sehr kompliziert wird. Sie wird so kompliziert sein, dass diese Ausnahmen zum Glück so nicht vorkommen werden. Da wollte die CDU wohl eine Duftmarke ohne Wert setzen.

Insgesamt freuen wir uns, heute dieser Vorlage zuzustimmen.