Zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nicht gegen Herrn Rottmann wegen des Verdachts der Volksverhetzung zu ermitteln

Die Staatsanwaltschaft lehnt es ab, Ermittlungen gegen den AfD-Ratsherrn Hendrik Rottmann aufzunehmen, der im Januar die SA-Parole „Deutschland erwache“ über Twitter verbreitet hat. Die Anzeige wurde vom Kölner Fraktionsvorsitzenden Jörg Detjen und dem Bundestagsabgeordneten Matthias W. Birkwald gestellt, ebenso wie eine Dienstaufsichtsbeschwerde.

Dazu erklärt Jörg Detjen:

„Wir werden diese Entscheidung noch gründlich juristisch prüfen lassen, denn es verwundert uns, dass die Staatsanwaltschaft Köln nicht einmal einen Anfangsverdacht einer Straftat sieht. Gerade dann, wenn es um die Frage geht, wie eine Äußerung zu verstehen sei, wird man immer den Beschuldigten anhören müssen, um zu erkennen, wie er denn seine Äußerung verstanden wissen will. Dass ‘Deutschland erwache’ auch in anderen explizit genannten Zusammenhängen (z.B. ökologische Wende) verwandt wird, entlastet Herrn Rottmann nicht.

Die Staatsanwaltschaft übersieht dabei, dass Herr Rottmann hinter ‘Deutschland erwache’ noch drei Punkte ‘…’ gesetzt hat, was bei der Auslegung zu berücksichtigen ist. Denn der sich so Äußernde appelliert damit an den Leser, den Satz fortzusetzen, aber der Äußernde will das nicht selbst aussprechen. Nun ist allerdings bekannt, dass die SA-Horden nicht immer nur ‘Deutschland erwache’ gerufen haben, sondern dies mit ‘Juda verrecke’ verbunden haben, manchmal auch mit ‘Rotfront verrecke’, also mit eindeutig volksverhetzende Ergänzungen. Was sonst wohl, als solche Ergänzungen, hatte Rottmann bei seinem Tweet im Hinterkopf als er die drei Punkte setzte?

Wenn die Staatsanwaltschaft Köln meint, der wirkliche Hintergrund dieses Liedes wäre nicht mehr bekannt, so übersieht sie, dass seit ca. 15 Jahren in rechten Kreisen das Lied ‘Juda verrecke und Deutschland erwache’ der Rechtsrockband Oidoxie auf dem Markt ist. 

Selbst wenn in diesem konkreten Fall eine Straftat an subjektiven Voraussetzungen des Beschuldigten scheitern sollte, wäre das kein Grund, nicht einmal ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Ergebnis wäre der Jubelschrei in rechten Kreisen: ‘Deutschland erwache – endlich wieder freigegeben’. Die Staatsanwaltschaft müsste also zumindest festhalten – und das auch öffentlich –, dass jede Herstellung einer Beziehung von ‘Deutschland erwache’ zur SA strafbar ist.

Auf das von uns ebenfalls angeregte Disziplinarverfahren hat die Wertung der Staatsanwaltschaft ohnehin keinen Einfluss. Der Beamte hat sich so zu verhalten, dass er der Achtung und dem Vertrauen gerecht wird, die sein Beruf erfordert. Das ist schon dann nicht der Fall, wenn Äußerungen auch falsch verstanden werden können.“