Wo zweckentfremdeter Wohnraum ist, weiß die Stadt nicht
Wohnraum ist knapp in Köln. Wenn Wohnungen anders genutzt werden, muss diese Nutzung beantragt werden. In der zuständigen Abteilung im Amt für Wohnungswesen sind zwölf Stellen vorgesehen, davon waren lange vier nicht besetzt. Derzeit ist noch eine offen. Deshalb erklärt das Amt: „dass die Prüfung von neuen Verdachtsmeldungen wegen der Zweckentfremdung von Wohnraum bis auf Weiteres zurückgestellt werden muss, um die weitere Bearbeitung insbesondere von Wohnungsaufsichtsfällen, zweckentfremdungsrechtlicher Genehmigungsverfahren und laufender Wiederzuführungsverfahren sicherzustellen.“
Die Zweckentfremdung von Wohnraum – sei es für gewerbliche Zwecke wie Büronutzung oder als Praxis – oder als Ferienwohnung oder durch Leerstand ist nach der für Köln geltenden Zweckentfremdungssatzung nicht erlaubt. In Ehrenfeld berichtet die Verwaltung über 370 Verfahren wegen des Verdachts der Zweckentfremdung von Wohnraum, darunter 176 Verfahren wegen Zweckentfremdung durch Leerstand. Offene Anträge für Änderung der Wohnraumbindung liegen für 23 Wohnungen vor. Das ergibt sich aus der Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen.
Die Linke/Die Fraktion hatte nach der Vergabe von Wohnungs-IDs und ihrer räumlichen Verteilung im Stadtbezirk gefragt. Wohnungs-IDs werden für sieben Städte in NRW vergeben, die Zweckentfremdungssatzungen haben, z.B. für kurzfristiges studentisches Wohnen oder für Ferienwohnungen. Sie werden für diese Städte zentral vergeben und erlauben keine einfachen Rückschlüsse darauf, wo sich diese Wohnungen befinden. Zum 31.12.2024 waren in Köln 6156 mit einer Wohnungs-ID registriert. Die Stadt hat jedoch keinen Überblick, wo sich diese Wohnungen befinden – eine Zuordnung nach Stadtbezirken oder gar Stadtteilen kann nur manuell durchgeführt werden.