Wirtschaftsgutachten zum Neubau der Messehallen

Jörg Detjen

Wir halten das vorgelegte Wirtschaftsgutachten über den Neubau der vier Messehallen für vollkommen irrelevant. Der Messegutachter war befangen.

Ich möchte dies noch einmal in einer zeitlichen Chronologie darlegen: Am 7.5.2004 erhielt der Messegutachter den Auftrag, den Jahresabschluss und den Lagebericht 2003 des Eigenbetriebs Veranstaltungszentrum Köln zu prüfen. Am 8. Juli 2005 wurde der Prüfbericht für das Jahr 2003 fertig gestellt.

Bestandteil des Prüfberichtes ist auch ein Lagebericht des Stadtkämmerers. In dem Lagebericht wird der Bau der Messehallen geschildert und auch das Risiko dargestellt: ?Eventuelle Mietausfälle seitens der Kölnmesse GmbH (können) auf Dauer nicht von diesem getragen werden, sondern müssen durch entsprechende  Mittel aus dem städtischen Haushalt zusätzlich abgedeckt werden.? Der Messegutachter erhebt keine Einwendungen und bemerkt: ?Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage des Eigenbetriebs ??     

Am 28.3.2006 legte die Verwaltung dem Finanzausschuss eine Vorlage vor, in dem drei Unternehmen um ein schriftliches Angebot gebeten werden sollen. Unter den Unternehmen ist auch unser Messegutachter. Die Verwaltung lässt sich vom Finanzausschuss den Auftrag erteilen:?ein unabhängiges, bisher in die Angelegenheit nicht involviertes Wirtschaftsberatungsunternehmen soll beauftragt werden.? Die Verwaltung entscheidet sich dann für den besagten Messegutachter. Mitte Oktober 2006 wird dies Gutachten dann dem Oberbürgermeister und dem RP vorgelegt.          

Ich möchte mich im Folgenden mit drei Begriffen auseinandersetzen:

1.     Der Wirtschaftsgutachter muss ?unabhängig? sein. Das ist eine Frage, wie man das interpretiert. Von wem unabhängig? Ich meine, der Messegutachter ist nicht unabhängig, weil er bereits einen Auftrag hat. Er ist in gewisser Weise abhängig von der Stadt Köln als Auftraggeber.

2.     Der Messegutachter darf nicht in die bisherige Angelegenheit ?involviert? sein. Unser Gutachter ist aber involviert, weil er den Lagebericht Veranstaltungszentrum bereits geprüft und für richtig erachtet hat. Würde er in seinem Gutachten über den Messebau zu einem anderen Schluss kommen, müsste er auch seinen Prüfbericht 2003 relativieren.

3.     Wenn Sie Herr Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer das anders sehen, gibt es noch einen dritten Verstoß: Die Wirtschaftsprüfungsordnung regelt in § 49 ?die Besorgnis der Befangenheit bei der Durchführung eines Auftrages?.

Moralisch war der Messegutachter auf jeden Fall befangen, ob er das nach der Wirtschaftsprüfungsordnung ist, wäre zu prüfen. Da das Unternehmen auch die Prüfung für das Jahr 2004 gerade absolviert und vermutlich auch 2005 bekommt. D.h. der Messegutachter will sich auf keinen Fall mit der Stadt anlegen, sonst fehlen die Folgeaufträge.  

Die Summe der Vorwürfe: Abhängig ? Involviert ? Befangen reicht uns zu der Feststellung: Dieses Gutachten ist nicht akzeptabel und der Rat müsste sich überlegen, wie in Zusammenarbeit mit dem Rechnungsprüfungsausschuss ein neues Gutachten erstellt wird.