Wegfall der Umwandlungsverordnung - Landesregierung schwächt den Schutz von Mietern

Die Landesregierung NRW hat am 2.4. den Entwurf für eine „Mieterschutzverordnung“ vorgelegt. Sie soll zum 1.7. in Kraft treten. Dieser Entwurf sieht unter anderem vor, die bisherige Umwandlungsverordnung nicht zu verlängern. Diese verhindert jedoch in Gebieten mit sozialer Erhaltungssatzung (Milieuschutzsatzung), dass Mietwohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden können. Die soziale Erhaltungssatzung würde durch den Wegfall erheblich geschwächt. Der Eigentümer könnte sich dann Auflagen wie dem Verbot von Luxussanierungen dadurch entziehen, dass er die Wohnung vom Mietmarkt nimmt und nach einer Frist als teure Eigentumswohnung verkauft.

Michael Weisenstein, Geschäftsführer der Ratsfraktion, dazu:
„Der Kölner Rat hat die Stadtverwaltung beauftragt, in mehr Veedeln die Mieter vor Luxussanierungen und Verdrängung zu schützen. Jetzt fällt uns die Landesregierung in den Rücken und beschädigt unser Werkzeug der sozialen Erhaltungssatzung. Diese Mieterschutzverordnung dient gerade nicht dem Mieterschutz und darf so nicht in Kraft treten! Wir fordern die Oberbürgermeisterin und die Kölner Landtagsabgeordneten auf, sich bei der Landesregierung entsprechend einzusetzen, wie es der Rat im Juli 2017 beschlossen hatte.“

Der Rat der Stadt Köln forderte am 11.7.2017 die Landesregierung auf, von einer Einschränkung der Instrumente zum Schutz von Mieterinnen und Mietern abzusehen (Kappungsgrenzenverordnung, Mietpreisbegrenzungsverordnung, Kündigungssperrfristverordnung, Zweckentfremdungsverordnung, Umwandlungsverordnung, Schwächung des Wohnungsaufsichtsgesetzes). Die Kölner Landtagsabgeordneten wurden in diesem Beschluss aufgefordert, „in diesem Sinne auf die Landesregierung einzuwirken und im Landtag entsprechend zu agieren“.
In ihrer Koalitionsvereinbarung hatten CDU und FDP nicht nur die Umwandlungsverordnung sondern auch andere rechtliche Instrumente zum Schutz von Mietern in Frage gestellt. Diese Pläne wurden von Mieterinitiativen, dem Städtetag NRW und dem Städte- und Gemeindebund NRW kritisiert. Die Landesregierung nun will offenbar – abgesehen von der Umwandlungsverordnung – diese Instrumente nicht abschaffen, beschränkt aber die Zahl der Kommunen, die sie nutzen dürfen.

Michael Weisenstein hierzu:
„Die Einschränkungen reichen nicht so weit, wie man nach der schwarz-gelben Koalitionsvereinbarung befürchten musste. Offenbar hatten die Proteste eine Wirkung. Bei den nun anstehenden Anhörungen müssen sich die kommunalen Verbände deutlich zu Wort melden, um auch die Umwandlungsverordnung zu retten.“