Verzögerung durch Schwarz-Grün und die Verwaltungsspitze beenden: Erhaltungssatzungen für Mülheim und andere bedrohte Veedel jetzt!

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Die LINKE fordert zusammen mit SPD, Piraten und Freien Wählern in einem gemeinsamen Antrag zur Ratssitzung am 17. November 2016, die sozialen Erhaltungssatzungen für Mülheim und das Severinsviertel endlich zu erlassen und für weitere Veedel zu prüfen. Mit diesem Beschluss soll die bislang schleppende Bearbeitung, die seit der Bildung des schwarz-grünen Bündnisses weiter zurückgefahren wurde, endlich in Gang gebracht werden.

Über mehrere Jahre hat die Kölner LINKE soziale Erhaltungssatzungen (auch: Milieuschutzsatzung) für Köln gefordert. Mit diesem Instrument können Luxussanierungen, die Zusammenlegung von Wohnungen und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen verhindert werden. Das Severinsviertel und große Bereiche des Stadtteils Mülheim sind als Gebiete identifiziert, für die Soziale Erhaltungssatzungen nötig wären. Inzwischen will die Verwaltung Mülheim fallen lassen.

Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer der Linksfraktion im Kölner Rat,

„Mülheim ist im Wandel: Mehrere Tausend teure Eigentumswohnungen werden in den nächsten Jahren im Süden von Mülheim gebaut. Investoren und Spekulanten drängen in das Viertel, ziehen die Mietpreise nach oben und verdrängen die angestammte Mieterschaft im ehemaligen Arbeiterviertel. Mülheim braucht jetzt eine Erhaltungssatzung, bevor sich das Zeitfenster schließt!“

Das schwarz-grüne Bündnis und die Stadtverwaltung ignorieren das Problem und riskieren damit die Verdrängung von Mietern und Mieterinnen. Angeblich gibt es zu wenig Personal, um die Erhaltungssatzung für Mülheim durchzusetzen.

Weisenstein ist fassungslos:

„Die Wohnungsnot in Köln wird immer schlimmer. Alle Parteien beteuern immer wieder, wie wichtig es ist, auch für Normalverdiener Wohnungen zu schaffen und zu erhalten. CDU und Grüne haben in der kommenden Ratssitzung die Möglichkeit zu beweisen, dass ihnen der Schutz von Mieterinnen in Mülheim wichtig ist, indem sie dem Antrag der vier Parteien folgen.“

Gemeinsamer Antrag

Anlage zum gemeinsamen Antrag