Verlängerung von Reihengräbern möglich machen

Rede zur Ratssitzung am 18.12.2018

Tod, Trauer und Erinnerung an Verstorbene trifft alle Menschen. So müssen auch alle Lebenden einen Platz haben, an dem sie der Verstorbenen gedenken können. Wie lange sie das wollen und können, ist eine sehr persönliche Entscheidung, kulturell und religiös beeinflusst. Das gilt auch für die Frage, ab wann bestehende Gräber wieder für Beerdigungen genutzt werden dürfen.

Im Judentum und im Islam gilt das ewige Ruherecht für die Toten, Gräber dürfen nicht neu belegt werden. In anderen Kulturen werden die Körper der Toten verbrannt, verstreut oder beerdigt, wieder andere mumifizieren die Toten, manche betten sie regelmäßig um. Eines ist der ganzen Menschheit gemeinsam: Sie hat eine Trauer- und Totenkultur. Tote werden nicht einfach liegen gelassen oder verscharrt, die Hinterbliebenen verabschieden sich und trauern – mit unterschiedlichen Ritualen, aber die Endgültigkeit des Todes ist allen bewusst.

Das muss die Gestaltung der Friedhöfe und die Friedhofsordnung berücksichtigen. Ob jemand den Besuch am Grab des Verstorbenen für die Trauer und die Erinnerung braucht und wie lange dies benötigt wird, ist unterschiedlich.

Die Friedhofsordnung macht die Dauer der Totenruhe und die Möglichkeit, am Grab zu trauern, vom Geldbeutel der Hinterbliebenen abhängig. Wer sich nur ein Reihengrab leisten kann, darf 20 Jahre trauern. Auf Melaten können Sie sehen, dass der Geldbeutel auch zum Recht auf längere Trauer verhilft.

Deshalb beantragen wir, dass es auch für Reihengräber eine Möglichkeit der Verlängerung geben soll, wenn die Hinterbliebenen das wünschen – und dass diese Möglichkeit auch bezahlbar ist. Wenn wir uns da einig sind, kann die Verwaltung weitere Details selber klären.

Geben Sie allen Menschen in dieser Stadt, egal welcher Kultur sie angehören, egal wie alt sie sind, die Gelegenheit, sich dort zu erinnern, wo sie es
wünschen und so zu trauern, wie sie es können.