Vergabe des Beratervertrages der Sparkasse KölnBonn an Herrn Prof. Dr. Bietmann

Bezüglich der Vergabe des Beratervertrages der Sparkasse KölnBonn an Herrn Prof. Dr. Bietmann haben wir folgende Fragen an den Herrn Oberbürgermeister und die Verwaltung.

Bezüglich der Vergabe des Beratervertrages der Sparkasse KölnBonn an Herrn Prof. Dr. Bietmann haben wir folgende Fragen an den Herrn Oberbürgermeister und die Verwaltung. 

  1. Zum Zeitpunkt des Abschlusses eines Beratervertrages der Sparkasse KölnBonn mit Herrn Bietmann war der Herr Oberbürgermeister Schramma Vorsitzender des Verwaltungsrates. Nach Presseinformationen soll der Verwaltungsrat über den Vertrag nicht unterrichtet gewesen sein.
    Kann der Herr Oberbürgermeister definitiv ausschließen, von dem Vorgang -auch außerhalb der Gremien- gewusst zu haben?
  2. Bedurfte es für den Vertrag einer Zustimmung des Verwaltungsrates?Wenn ja, stellt sich die Frage, ob der Vertrag nichtig ist und eine Veruntreuung durch den Vorstand vorliegt? Ist das ein Verstoß gegen das Sparkassengesetz oder andere Bestimmungen? Welche Konsequenzen zieht die Beteiligungsverwaltung und was rät sie den Mitgliedern des Verwaltungsrates der Sparkasse Köln/Bonn?
  3. Herr Prof. Bietmann war fast 30 Jahre im Rat der Stadt Köln vertreten und hat sich über diese Funktionen umfangreiches Insiderwissen erworben. Darüber hinaus war er bis 2003 Vorsitzender des Verwaltungsrates der Sparkasse KölnBonn.
    Ist es üblich, dass Amtsträgerwissen für berufliche Zwecke genutzt wird? Wie sieht der rechtliche Rahmen aus?
  4. Herr Bietmann ist Teilhaber der 2007 gegründeten PKS Wirtschafts- und Politikberatung GmbH.
    Dem Beirat des Unternehmens gehören auch Personen an, die in der Energiewirtschaft tätig waren oder tätig sind. Da es sich auch um konkurrierende Unternehmen handelt, ist eine solche Zusammenarbeit problematisch.
    Wie sieht das die Verwaltung und hat Herr Bietmann den Aufsichtsrat der RheinEnergie bzw. GEW darüber informiert?In den vergangenen zwei Jahren hat die Rhein-Energie zahlreiche Angebote und Aufkäufe von Energieunternehmen getätigt. Sind bei diesen Geschäftsbeziehungen die Firma PKS GmbH, deren Akteure oder die Kanzlei Bietmann in Erscheinung getreten?
  5. Kann die Beteiligungsverwaltung ausschließen, dass die PKS GmbH die Stadtwerke bzw. den Zusammenschluss verschiedener Stadtwerke bundesweit berät? Hat PKS GmbH neben der Kanzlei Bietmann in anderen städtischen Beteiligungsunternehmen Berater- bzw. Gutachterverträge?