Soziale und ökologische Grundsätze bei städtischen Finanzanlagen – Entscheidung vertagt

Jörg Detjen, Wilfried Kossen
NewsAUS Finanzausschuss

Der Kölner Finanzausschuss wird am 14.12.2015 darüber beraten, ob die Stadt Köln ihre Finanzanlagen an sozialen und ökologischen Grundsätzen ausrichten wird. DIE LINKE hatte beantragt in der Ratssitzung am 12.11. hierzu einen Beschluss zu fassen. SPD und Grüne hatten jedoch Beratungsbedarf und der Rat verschob den Antrag in den Fachausschuss.

Die Stadt Köln hält Wertpapiere in beträchtlicher Höhe. Insgesamt bezifferte die Kämmerin in der Ratssitzung diese auf etwa 800 Mio. Euro. Davon sind 700 Mio. über die Zusatzversorgungskasse angelegt und etwa 33,3 Mio. sind Vermögen von Stiftungen, die von der Stadt Köln verwaltet werden.

Die städtische „Richtlinie für Geld- und Kapitalanlagen“ listet drei Kriterien auf, unter denen diese Gelder angelegt werden: Ist die Anlage sicher? Ist das angelegte Geld verfügbar, wenn es benötigt wird? Wie hoch ist der Ertrag?

Auch wenn dies sinnvolle Grundsätze für städtische Finanzanlagen sind – sie reichen nicht aus! Die Stadt darf sich in ihren Finanzanlagen nicht allein an wirtschaftlichen Kriterien orientieren, sondern muss soziale und ökologische Grundsätze mit berücksichtigen. Die öffentliche Hand hat eine Verantwortung und eine Vorbildfunktion und muss dieser gerecht werden.

Mit ihrem Antrag zielt DIE LINKE darauf, dass die Stadt Köln beim Ankauf von Wertpapieren darauf achtet, nur in solche Fonds und Unternehmen zu investieren, die soziale, ökologische und ethische Standards erfüllen.

Welche Standards dies im Einzelnen sind, wird nun im Finanzausschuss zu klären sein. Nach Vorstellung der Linksfraktion sollen Unternehmen ausgeschlossen sein, die in Entwicklungsländern unter Umgehung von Gesundheits- und Brandschutzstandards produzieren lassen, die auf Kinderarbeit setzen, die an ökologischem Raubbau beteiligt sind und auch Rüstungsunternehmen.

Köln wäre die erste Millionenstadt, die derartige Kriterien erlässt. Bonn und Münster haben jedoch beide in diesem Jahr ähnliche Beschlüsse gefasst: Der Bonner Rat hat am 26.03.2015 einen entsprechenden Antrag der LINKEN mit den Stimmen von SPD, Grünen, Linken und Piraten angenommen. Münster hat am 04.11. eine sehr detaillierte Beschlussvorlage der dortigen Verwaltung mit den Stimmen von SPD, Grünen und LINKEN angenommen.

Bei Stiftungen sind ethische Richtlinien bereits weiter verbreitet: Der Bundesverband Deutscher Stiftungen hat vor einem Jahr eine Umfrage durchgeführt. Die Rücklaufquote war mäßig, aber von den Stiftungen, die antworteten, folgen 40 % in ihren Geldanlagen ethischen Grundsätzen. In einem Artikel, der sich mit dem Antrag der LINKEN befasste, verwies der Stadtanzeiger darauf, dass auch das Kölner Erzbistum in seiner Finanzpolitik ethische Grundsätze anlegt.

In der Ratssitzung betonte die Kämmerin auch aus ihrer Sicht die Bedeutung des Themas, wies aber auf Schwierigkeiten bei der Umsetzung hin. In vielen Fällen sei schwierig die Anlagen von Fonds im Einzelnen nachzuvollziehen.

Die weitere Debatte wird im Finanzausschuss stattfinden.