NO2: Stadt Köln zur Vorbereitung von Fahrverboten verpflichtet

Oberbürgermeisterin zensiert Mitteilung ihres Umweltdezernenten

In der - inzwischen nicht mehr verfügbaren - Mitteilung "Luftreinhaltung - Sachstand zum Runden Tisch" legte die Kölner Verwaltung dar, dass sie Fahrverbote für Dieselfahrzeuge (eventuell abhängig von Fahrzeugtyp bzw. Abgasnorm) prüft und vorbereitet. Die Verwaltung handelt in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln und folgt einer Anweisung des Umweltministeriums NRW.

Michael Weisenstein, Fraktionsgeschäftsführer und Mitglied im Verkehrsausschuss, dazu:
"Es ist richtig, dass das Umweltdezernat untersucht, auf welche Weise Fahrverbote umgesetzt werden können. Wenn die Stadt Köln unvorbereitet durch Gerichtsurteil oder eine Anweisung der Bezirksregierung zu Fahrverboten verpflichtet würde, dann wäre das Chaos perfekt. SPD, CDU, Grüne und FDP, die Fahrverbote per Ratsbeschluss aus dem Maßnahmenkatalog des Umweltdezernenten streichen wollten, müssen endlich die Realität anerkennen!"

In der Mitteilung wird eine ministerielle Anweisung zitiert. Das Umweltministerium NRW vertritt darin die Rechtsauffassung: "Das aktuelle Urteil des VGH München lässt die Frage von Dieselfahrverboten offen, verpflichtet aber die Behörden dennoch, Dieselfahrverbote auch schon vor der Entscheidung des BVerwG vorzubereiten." Ob Fahrverbote für Dieselfahrzeuge in Kraft treten, wird letztlich vom Ausgang eines Gerichtsverfahrens zwischen der Deutschen Umwelthilfe und dem Land NRW bzw. Bezirksregierung Düsseldorf vor dem Bundesverwaltungsgericht abhängen. Dieses Urteil wird zeigen, ob Fahrverbote bereits auf derzeitiger gesetzlicher Basis möglich sind.

Michael Weisenstein weiter:
"Fahrverbote sind wirksam und wären schnell umsetzbar. Deshalb müssen wir diese Maßnahme offensiv und transparent prüfen. Wir dürfen sie nicht wie bisher aus der öffentlichen Diskussion verbannen."

Verwaltung zieht Mitteilung nicht zurück, sondern lässt sie verschwinden

Die Verwaltung hatte eine Mitteilung mit diesen Informationen erstellt und auf die Tagesordnungen der Fachausschüsse Verkehr, Verwaltung und Rechtsfragen, Gesundheit, Stadtentwicklung sowie Umwelt gesetzt. Die Mitteilung war kurzzeitig im städtischen Intranet verfügbar.

Das weitere Vorgehen der Verwaltung war aber mehr als ungewöhnlich. Statt, wie sonst üblich, die Verwaltungsvorlage in der Tagesordnung als "zurückgezogen" zu markieren, wurde der gesamte Tagesordnungspunkt in den beteiligten Ausschüssen gelöscht. Nachfragen der LINKEN im Verkehrsausschuss am 27.06. wurde seitens der Verkehrsdezernentin Blome mehr als ausweichend begegnet.

Michael Weisenstein hierzu:
"Offenkundig gibt es Konflikte zwischen dem Umweltdezernat, dem Büro der Oberbürgermeisterin und womöglich dem Verkehrsdezernat, wie mit dem Thema Fahrverbote umzugehen ist und welche Informationen an die Politik und an die Öffentlichkeit dringen sollen. Wir verlangen von der Verwaltung ein transparentes Vorgehen. Der Schutz der Kölnerinnen und Kölner vor Umweltgiften darf nicht durch interne Verwaltungsquerelen behindert werden!"

Nach Einschätzung der Fraktion DIE LINKE verletzte die Verwaltung hiermit die Geschäftsordnung des Rates. Fraktionen haben das Recht, die Gründe für eine Zurückziehung von Vorlagen zu erfahren (§ 14 Abs. 2). Dieses Recht wird unterlaufen, wenn ohne Hinweis Punkte von der Tagesordnung verschwinden.

Fraktionssprecher Jörg Detjen hierzu:
"Wir werden dieses Vorgehen von Teilen der Verwaltung im Rat zur Sprache bringen. Wenn die Verwaltung Punkte einfach von der Tagesordnung verschwinden lässt, dann unterläuft sie damit das Recht der Politik auf Information und die Pflicht der Politik, die Verwaltung zu kontrollieren!"

Anlage: Die Mitteilung der Verwaltung (DS-Nr. 1945/2017)